Betriebsrente Firmen-Extrarente wird unattraktiv

Die Betriebsrente hat in Deutschland einen glänzenden Ruf, doch die Zeiten fetter Renditen sind vorbei. Seitdem sie die volle Beitragspflicht für Kranken- und Pflegekasse trifft, sinkt auch der Ertrag.

Der Aufbau einer Extra-Rente über die Firma sei meist "nicht mehr erste Wahl", mahnt Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, zur Vorsicht. Wer von seinem Chef keinen Euro dazugeschossen bekommt und gesetzlich krankenversichert ist, sollte lieber privat in die "Riester-Rente" sparen. Das kann spürbar rentabler sein. Ist dann noch Geld übrig, kann die Betriebsrente ins Auge gefasst werden. Verantwortlich dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge ihre Top-Favoritenrolle eingebüßt hat, ist nicht zuletzt die Gesetzeslage: seit 2004 sind Betriebsrenten der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen. Und das nagt dann im Ruhestand am Ertrag.

"Riester-Rentner" zahlen keine Beiträge

Vorteilhafter die Situation für gesetzlich krankenversicherte "Riester"-Rentner: von ihrem Altersgeld gehen keine Beiträge ab. Gegen das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gab es immer wieder heftige Proteste betroffener Rentner. Etwa die Hälfte der 20 Millionen Ruheständler in Deutschland sind nach Angaben des Sozialverbands VdK betroffen. Doch vor kurzem zog das Bundessozialgericht einen Schlussstrich unter die Diskussion - und erklärte die volle Beitragspflicht für rechtens.

So, wie die gesetzlichen Bestimmungen derzeit aussehen, kann die Betriebsrente nur noch dann echte Vorteile bringen, wenn der Arbeitgeber ordentlich Geld dazuschießt. Davon ist auch Peter Grieble überzeugt, Altersvorsorgespezialist der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Feine Sache, wenn der Chef freiwillig was beisteuert, vielleicht 20, 30 oder 40 Prozent." Die Realität in der Arbeitswelt sieht jedoch ganz anders aus: Viele Firmen haben längst den Rückzug aus der Betriebsrente angetreten. Für neue Mitarbeiter sind freiwillige Zusagen praktisch abgeschafft.

Sonderfall Privatpatienten

Nicht nur Beschäftigte in der Privatwirtschaft müssten jetzt stärker selbst für ein Extra-Finanzpolster im Alter aufkommen. Das geht entweder über die "Riester-Rente" oder über das betriebliche Modell der Gehaltsumwandlung. Seit 2002 steht dieser Weg grundsätzlich allen Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung offen. Arbeitnehmer können dabei selbst entscheiden, ob sie einen Teil ihres Einkommens über die Firma für den Ruhestand zurücklegen statt ihn ausgezahlt zu bekommen. Bis zu 2.496 Euro des Bruttoeinkommens können pro Jahr abgezwackt und direkt in einen Sparvertrag gesteckt werden, der über den Chef abgewickelt wird.

Das so investierte Gehalt unterliegt nicht der Besteuerung. Und zumindest bis 2008 auch nicht der Abgabenlast der Sozialversicherung. Im Vergleich zum privaten Sparen sprächen auf den ersten Blick deshalb mehrere Punkte für die Gehaltsumwandlung, meint Gottschalk. Beim näheren Rechnen schmelze der Vorsprung aber rasch zusammen. Wichtig sei, was am Ende rauskomme. Genau das sollten sich Interessenten genau berechnen lassen, bevor sie einen Vertrag über den Arbeitgeber abschließen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat bei Modellrechnungen herausgefunden, dass die Riester-Rente unterm Strich bei derzeitiger Gesetzeslage das klar bessere Geschäft für Arbeitnehmer sein kann.

Sonderfall sind Privatpatienten: für diese sieht die Lage schon anders aus. Sie müssen als Rentner keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und sparen bei der Gehaltsumwandlung bis 2008 wenigstens die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, ohne dass die Rente später belastet wird.

Berrit Gräber/AP AP

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