URTEIL Entschädigung für behindertes Inzest-Kind

Wenn ein Vater seine Tochter sexuell missbraucht, hat ein dabei gezeugtes und behindertes Kind Anspruch auf staatliche Gewaltopferentschädigung. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil. Voraussetzung sei allerdings, dass das Kind mit Behinderungen auf die Welt komme, die nachweislich durch den Inzest verursacht wurden, urteilten Deutschlands höchste Sozialrichter (Az.: B 9 VG 1/01 R).

»Gleichartiges muss gleich behandelt werden«

Der Senat schloss damit eine Gesetzeslücke. Bislang lehnten die Landesversorgungsämter eine Entschädigung für die körperlichen und seelischen Schäden von Inzest-Kindern in der Regel ab und verwiesen auf die fehlende rechtliche Grundlage. Von solchen Fällen ist im Gesetz nicht die Rede. Nach Auffassung der Richter dürften sie aber trotzdem nicht ausgeschlossen werden. »Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln«, erklärte der Vorsitzende Richter Peter Kummer in der Urteilsbegründung vor dem Hintergrund von Entschädigungszahlungen für Opfer von Gewaltverbrechen.

Sabrina ist schwerst körperlich und geistig behindert

Im großen Plenarsaal des Kasseler Gerichts ging es um mehr als nur um die Rechtsfragen. Es ging auch um die letzte Hoffnung für eine 46 Jahre alte Frau aus Mecklenburg-Vorpommern. Seit ihrer Jugend war sie von ihrem Vater immer wieder sexuell missbraucht worden. Nach einer dieser regelmäßigen Vergewaltigungen wurde sie schwanger. 1979 kam ihre Tochter Sabrina zur Welt - sie ist als Folge des Inzests körperlich und geistig schwerstbehindert. In einem Gutachten wurde anhand einer Genanalyse festgestellt, dass die Schädigungen des Mädchens durch den Inzest verursacht wurden.

Es stand im stern

Der Fall wurde totgeschwiegen, und für Inzest-Opfer gab es in der DDR keine Anlaufstelle. So blieben die Vergewaltigungen des Vaters unbestraft. Nach der Wende waren seine Taten verjährt. »Wenn Sabrina als Opfer anerkannt und entschädigt wird, kann ich abschließen«, sagte die Frau dem stern, der ihre Geschichte in der Ausgabe 16/2002 (Seite 62) veröffentlicht hat. »Das wäre Gerechtigkeit.« Bevor es so weit ist, muss ihr Schicksal allerdings noch einmal vor dem Landessozialgericht in Neubrandenburg verhandelt werden. Die Richter dort, so entschied das BSG, müssen endgültig klären, ob das Kind tatsächlich bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde.

Dass Sabrina kein Einzelfall ist, ist sicher. Wie viele Kinder jedoch jedes Jahr in Deutschland von sexuell missbrauchten Frauen geboren werden, weiß niemand genau. »Die Dunkelziffer ist enorm hoch«, sagt Ulrike M. Dierkes, Gründerin und Vorsitzende des Vereins »M.E.L.I.N.A.« in Stuttgart, der sich um Hilfe für Inzest-Kinder bemüht. Mehr als 100.000 Mädchen würden jedes Jahr von ihren Angehörigen missbraucht, sagt Dierkes. Aber natürlich setzten Väter, die ihre minderjährigen Töchter geschwängert haben, alles daran, die Tat zu vertuschen - und könnten meist auf das Schweigen von Familie und Nachbarschaft hoffen.

»Wenigstens ein Ansatz«

Auch die Inzest-Kinder selbst meldeten sich aus Angst vor sozialer Ächtung nur selten zu Wort, so die Vereinsvorsitzende. »Das ist eine Minderheit im Schatten der Gesellschaft, die bislang immer durchs Netz gefallen ist.« Wie viel das Urteil des Bundessozialgerichts daran ändern wird, vermag sie nicht einzuschätzen. »Aber es ist wenigstens ein Ansatz, an dem man weiter arbeiten kann.«

Joachim F. Tornau, dpa

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