Im Streitfall sollten die Schüler für den Musikunterricht ein Video drehen. Hierfür stand Unterrichtszeit zur Verfügung, viele Gruppen führten die Arbeit aber außerhalb der Schule fort. Zu diesem Zeitpunkt war nicht klar, ob das Schulprojekt versichert war.
Auf dem Heimweg wurde der damals 15-jährige Jochen von einem Mitschüler angerempelt und stürzte so unglücklich auf einen Bordstein, dass er bis heute stark behindert und weitgehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Ein dramatischer Schicksalsschlag für den Jungen, der noch weitaus schlimmere Ausmaße annehmen sollte.
Die Versicherung der Schule wollte zunächst nicht zahlen
Für Jochen sollte an diesem Tag, neben dem Kampf um seine Gesundheit, ein weiterer Kampf beginnen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg hatte Versicherungsleistungen bislang abgelehnt. Die Projektarbeit sei nicht versicherten Hausaufgaben vergleichbar gewesen. Dieser Streit landete vor dem Bundessozialgericht, welches dem Schüler recht gab.
Arbeit in schulischen Projektgruppen kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das gilt auch außerhalb des Schulgeländes, wenn die Projektarbeit "schulisch veranlasst" war und die Gruppe von den Lehrern zusammengestellt wurde, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.