Gerichtsurteil Barmer-Hausarztmodell ist unzulässig

Das Kasseler Bundessozialgericht hat das Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse für unzulässig erklärt. Das Urteil betrifft mehr als zwei Millionen Versicherte. Die Barmer muss sich nun auf eine Rückzahlung 40 bis 60 Millionen Euro an die Kassenärztlichen Vereinigungen einstellen.

Das Hausarztmodell der Barmer Ersatzkasse mit mehr als zwei Millionen Versicherten ist in seiner jetzigen Form unzulässig. Nach einem Musterurteil des Bundessozialgerichts in Kassel entspricht das System mit einem festen Hausarzt und einer verbindlichen Hausapotheke nicht der vom Gesetz geforderten integrierten Versorgung.

"Das System mag seine Vorteile haben, auch für die Versicherten. Eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche sieht der Senat aber nicht", hieß es in der Urteilsbegründung.

Barmer hält an Hausarztmodell fest

Die Barmer muss nun nach eigenen Angaben 40 bis 60 Millionen Euro an die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder nachzahlen. Dafür seien bereits Rückstellungen gebildet worden. Grundsätzlich solle das Hausarztmodell aber weiterlaufen, wenn auch in modifizierter Form.

Das Urteil stelle das Hausarzt- und Hausapothekensystem nicht grundsätzlich infrage, sagte Vorstandsvize Birgit Fischer. Zwar dürfe für das System nicht der Topf für die integrierte Vorsorge genutzt werden, es könne aber in seinen Grundzügen weiterlaufen. Eventuelle Kürzungen für die Vertragsärzte und -apotheker würden aber von der Kasse ausgeglichen.

DPA
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