Apple hat seine AGB bei In-App-Abonnements für Verleger überarbeitet und damit einen Teil seiner Kontrolle über News- und Magazin-Apps an die Verleger zurückgegeben.
Magazin-Anbieter, die Abonnements ihrer Inhalte anbieten, sind nun nicht mehr länger gezwungen, Apples In-App-Verkaufssystem zu nutzen.
Stattdessen können Abonnements nun auch von den externen Seiten der Verleger erstanden werden. Apple wird an diesen Verkäufen keinen Cent verdienen.
Dafür sichert sich Apple 30 Prozent von den Verkäufen, die über den App-Store oder iTunes getätigt werden. Den Verlegern bleiben also lediglich 70 Prozent übrig, wenn Leser deren Inhalte über den offiziellen Apple-Verkaufsweg erstehen.
Apple hat ebenfalls seine Preisbestimmungen gelockert. Verleger können die Preise für ihre Abonnements nun selbst bestimmen. Bisher mussten die Anbieter ihre extern angebotenen Inhalte auch auf dem App-Store oder iTunes für "denselben oder einen günstigeren Preis anbieten".
Die gelockerten AGB beinhalten aber auch einen Nachteil für die Anbieter. Diese dürfen nun innerhalb der Apps nicht mehr auf ihre externen Angebote verlinken.
In den neuen Richtlinien heißt es: "Apps, die auf externe Kaufangebote verlinken (wie zum Beispiel ein Kauf-Button der auf eine Webseite führt, um zum Beispiel digitale Bücher zu erstehen) werden nicht mehr zugelassen."
Das Ziel von Apple mit dieser neuen Bestimmung ist absehbar: Der IT-Gigant möchte sich die E-Book-Verkäufe über seinen iBook-Store, und damit natürlich den 30 Prozent-Anteil, sichern.