Innerhalb einer Woche hat sich der Fall Edathy zur Regierungskrise gesteigert. Fast täglich gelangen neue Details an die Öffentlichkeit. Eine Chronologie.
Ein nun veröffentlichtes Gutachten soll zeigen, dass die Daten im Fall Redtube rechtmäßig beschafft wurden. Doch es lässt die Abmahner nur noch dubioser erscheinen. Experten kritisieren es scharf.
Ist ein 14-jähriger, der einem 13-jährigen Mädchen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter? Was unglaublich klingt, beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht.
Eine Abmahnkanzlei wollte Erotik-Raubkopierer an einer Art Internetpranger zur Schau stellen. Doch Behörden haben den Porno-Pranger in letzter Minute verboten. Nun steht die Kanzlei selbst am Pranger.
Wer Sexfilme aus dem Web illegal herunterlädt, dürfte bald nicht nur Post vom Anwalt bekommen, sondern eventuell auch seinen Namen im Netz wiederfinden. Ein Pranger für Porno-Nutzer - ist das erlaubt?