Es war zum Verrücktwerden: Jede Nacht zwischen Mitternacht und drei Uhr morgens brach in der französischen Stadt Messanges das Mobilfunknetz zusammen. Immer mehr Beschwerden gingen bei den Providern ein, aber von deren Seite sah die Technik völlig in Ordnung aus. Hilflos wandte man sich an die nationale Frequenzagentur ANFR, die für die Verwaltung und Kontrolle öffentlicher Funkfrequenzen verantwortlich ist. Im Nachbarort fand man die Ursache: Ein Vater, der seine Kinder um jeden Preis vom Bildschirm lösen wollte.
Um den Grund für die Störungen auszumachen, fuhr ein Messwagen der Agentur zu den typischen Zeiten der Störung durch die Stadt und beobachtete die Funksignale. Pünktlich um zwölf Uhr meldeten sich die Instrumente: Offenbar wurde ein Störsender aktiviert, der sämtliche Signale in der Region zum Erliegen brachte.
Suche mit Messwagen
Mit einem Funkpeiler auf dem Dach seines Fahrzeugs machte sich ein Mitarbeiter auf die Suche nach der Quelle der Störung. Und siehe da: Ein Haus im Nachbarort konnte als Quelle identifiziert werden, die Behörden wurden benachrichtigt. Am nächsten Morgen stand ein Besuch der Bewohner auf dem Programm.
Mit dem Verdacht konfrontiert, gab der Vater der ansässigen Familie sofort zu, dass er einen im Internet erworbenen Störwellensender einsetzte. Damit wollte er zu bestimmten Zeiten sämtliche WLAN- und Mobilfunksignale vom Haus abschirmen – mit unerwünschtem Nebeneffekt für die ganze Stadt.
Als Grund nannte der Vater einen Disput mit seinen Kindern. Nach seinen Angaben hatten seine Kinder seit Beginn der Pandemie eine Sucht nach sozialen Netzwerken entwickelt, die sie oftmals daran hinderte, in den Schlaf zu finden. Als einzigen Ausweg sah er den Einsatz eines Störsenders, der sämtliche Diskussionen um weitere Internetminuten überflüssig machte.
Hohe Strafe droht
Was das Familienoberhaupt nicht bedacht hatte: Der Einsatz von Störsendern ist in Frankreich, wie in vielen anderen Ländern auch, illegal. Dem Mann steht nun ein Gerichtsverfahren bevor. Laut französischem Gesetz steht auf Einfuhr, Werbung, unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe, Verbreitung, Installation, Besitz und Nutzung eines Störwellensenders eine Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro und eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Um 450 Euro ist der Familienvater bereits ärmer, denn soviel kostete der Einsatz des Messwagens.

Die Agentur nimmt den Vorfall zum Anlass, vor der Gefahren eines solchen Störers zu warnen. Die Reichweite eines solchen Gerätes kann nach Angaben der ANFR nicht nur nahegelegene Orte stören, sondern auch die Funkverbindung von Flugzeugen beeinträchtigen, was wiederum ein großes Sicherheitsrisiko bedeutet. Auch in Deutschland sind die Strafen für den Einsatz solcher Sender daher empfindlich hoch.
Das Internet in Messanges läuft erwartungsgemäß wieder – auch in der Nacht.
Quelle: ANFR