Was können Sie tun, wenn Ihr Kind nicht nach Hause kommt? Die Polizei Hamburg erklärt, was Sie selbst tun können und was die Polizei von Ihnen wissen muss.
7 Schritte So gehen Sie vor, wenn Ihr Kind verschwunden ist

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Wie verhalten Sie sich, wenn Ihr Kind verschwunden ist? Die Polizei Hamburg erklärt dem stern, welche Schritte bei so einem Fall zu tun sind.
1. Überlegen Sie, wo Ihr Kind sich aufhalten könnte. Könnte es bei Bekannten oder Verwandten sein? Fragen Sie dort nach.
2. Bleibt Ihr Kind verschwunden, rufen Sie den Notruf oder gehen Sie zum nächsten Kommissariat.
3. Erzählen Sie den Polizeibeamten chronologisch, was passiert ist.Beschreiben Sie Ihr Kind für die Anzeige: Alter, Größe, Haarfarbe - trägt es Zahnspange oder Brille?
4. Nun übernimmt das Landeskriminalamt. Es entscheidet je nach Fall, wie die Fahndung abläuft. Wird eine öffentliche Fahndung eingeleitet? Wird mit Hubschraubern gesucht?
5. Um mit einem Bild öffentlich fahnden zu können, brauchen die Beamten einen richterlichen Beschluss. Bei "Gefahr im Verzug" kann dieser auch ausbleiben.
6. Ob Sie in sozialen Medien Ihr Kind vermisst melden, sollten Sie mit der Polizei absprechen. Eine Aktion im Affekt könnte die Ermittlungen der Polizei auch gefährden.
7. Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie dafür, dass Sie für Polizei und Ihr Kind erreichbar sind.Es sollte immer eine Person zuhause sein, falls Ihr Kind wieder auftaucht.
1. Überlegen Sie, wo Ihr Kind sich aufhalten könnte. Könnte es bei Bekannten oder Verwandten sein? Fragen Sie dort nach.
2. Bleibt Ihr Kind verschwunden, rufen Sie den Notruf oder gehen Sie zum nächsten Kommissariat.
3. Erzählen Sie den Polizeibeamten chronologisch, was passiert ist.Beschreiben Sie Ihr Kind für die Anzeige: Alter, Größe, Haarfarbe - trägt es Zahnspange oder Brille?
4. Nun übernimmt das Landeskriminalamt. Es entscheidet je nach Fall, wie die Fahndung abläuft. Wird eine öffentliche Fahndung eingeleitet? Wird mit Hubschraubern gesucht?
5. Um mit einem Bild öffentlich fahnden zu können, brauchen die Beamten einen richterlichen Beschluss. Bei "Gefahr im Verzug" kann dieser auch ausbleiben.
6. Ob Sie in sozialen Medien Ihr Kind vermisst melden, sollten Sie mit der Polizei absprechen. Eine Aktion im Affekt könnte die Ermittlungen der Polizei auch gefährden.
7. Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie dafür, dass Sie für Polizei und Ihr Kind erreichbar sind.Es sollte immer eine Person zuhause sein, falls Ihr Kind wieder auftaucht.