Berlin-Mitte Wegen Rassismus-Vorwürfen wurde Mohrenstraße umbenannt. Anwohner klagten dagegen – ohne Erfolg

Ein Schild "Mohrenstraße 1 - 2" neben der Botschaft von Tschechien am Zietenplatz in Mitte
Ein Schild "Mohrenstraße 1 - 2" neben der Botschaft von Tschechien am Zietenplatz in Mitte
© Soeren Stache / DPA
Die ehemalige Mohrenstraße in Berlin-Mitte behält ihren neuen Namen Anton-Wilhelm-Amo-Straße. Ein Gericht hat Klagen von Anwohnern gegen eine Umbenennung abgewiesen.

Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße durch den Bezirk Mitte ist nach einem Gerichtsurteil zulässig. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Donnerstag die Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung aus verwaltungsrechtlichen Gründen zurück, wie Richter Wilfried Peters sagte. Der Bezirk sei zuständig für die Straßennamen, das ergebe sich aus dem Straßengesetz.

Der inhaltliche Streit um die Umbenennung, bei der es um den Begriff "Mohr" und möglichen Rassismus ging, war für das Gerichtsurteil nicht entscheidend. Historische und politische Gründe hätten keine Rolle gespielt, so Peters.

"Mohrenstraße" laut Gutachter nicht rassistisch

Entschieden wurde über die Klage des Historikers und Journalisten Götz Aly, die das Gericht als Musterklage einstufte. Die anderen sechs Klagen von Anwohnern wurden vorerst ruhend gestellt. Aly hatte argumentiert, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei keineswegs rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. Viele historische Straßennamen hätten mehrere Seiten, "aber sie waren Teil der Geschichte dieser Stadt und wir sollten sie erklären".

Der Bezirk Mitte hatte die Mohrenstraße 2021 in Anton-Wilhelm-Amo-Straße umbenannt, nach einem afrikanischstämmigen Gelehrten im 18. Jahrhundert in Berlin.

DPA
tkr