Manche betrachten sie als „Wunderwaffe“, wenn es um den Schutz von Frauen geht: die elektronische Fußfessel. Bald wird es sie auch in Deutschland geben.
Sollte eine Frau etwa ein Annäherungsverbot gegen ihren gewalttätigen Partner oder Ex-Partner erwirkt haben, kann er zum Tragen einer solchen Fessel verpflichtet werden. Nähert er sich der Frau, wird diese gewarnt. Außerdem wird die Polizei alarmiert. So steht es im reformierten Gewaltschutzgesetz, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat.
Elektronische Fußfessel allein reicht nicht
Das Gesetz ist ein erster Schritt, um Gewaltopfer, meist Frauen, in Deutschland besser zu schützen. Das Problem ist massiv: Allein im Jahr 2024 wurden laut Bundeskriminalamt 187.000 Frauen und Mädchen Opfer von häuslicher Gewalt.
Aber dieses Gesetz allein wird nicht genügen.
Vorbild Spanien
Das zeigt ein Blick nach Spanien. Dort gilt die Fußfessel als großer Erfolg. Seit 2009 wird sie dort eingesetzt. Laut der Madrider Staatsanwältin Teresa Peramato wurde keine jener Frauen getötet, zu deren Schutz ein Mann eine elektronische Fußfessel tragen musste. Man kann also sagen: Die Fußfessel hat Leben gerettet.
Jedoch investiert Spanien zugleich seit Jahren massiv in Prävention sowie in Strafverfolgung und Justiz: Aufklärungskampagnen, spezialisierte Gerichte für Gewalt gegen Frauen, Risikoanalyse-Tools. So gelang es dort, die Fälle von Femiziden zu halbieren.
Auch wenn das in Deutschland beschlossene Gesetz vorsieht, dass Täter verpflichtet werden können, eine Fußfessel zu tragen oder an sozialen Trainingskursen teilzunehmen – so weit wie Spanien sind wir noch lange nicht.
Frauen wenden sich selten an die Polizei
Zuletzt belegte das wieder einmal eine umfassende Studie der Universität Tübingen in Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen. Die Forscher untersuchten fast 133 Fälle von Partnerschaftsfemiziden in Deutschland. Die Studie zeigte: Die meisten Frauen hatten sich vor der Tat nicht an die Polizei gewandt, häufig aus Angst vor einer Gewalteskalation. Außerdem schätzte die Polizei die Gefahr wiederholt falsch ein. In vereinzelten Fällen versuchten die Frauen, sich ins Frauenhaus zu retten – bekamen aber keinen Platz.
Probleme wie diese löst das Gesetz nicht. Jede Frau muss das Anrecht auf einen Frauenhausplatz haben. Auch in abgelegenen Gebieten, auch mit Kindern. Und zwar nicht erst im Jahr 2032, ab dem das Gewalthilfegesetz gelten soll.
Außerdem muss die Polizei sensibilisiert und geschult werden, damit sie die Gefahr, in der die Frau schwebt, richtig einschätzt. Und es muss niedrigschwellige Hilfe angeboten werden, damit alle Frauen die Bürokratie bewältigen können, die ein Gewaltschutzantrag mit sich bringt. Dieser wird oftmals Voraussetzung sein für den Einsatz der Fußfessel.
Justizministerin Hubig hat recht – leider
Immerhin: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig scheint das verstanden zu haben. Sie sagte, die Fußfessel und die geplante Täterarbeit seien zwei Bausteine, aber: „Mit zwei Bausteinen ist kein Haus gebaut.“ Wie recht sie hat!
Die Wurzel solcher Taten liegt viel tiefer, ist viel struktureller. Es geht um Frauenhass, um sexistische Rollenbilder, um Besitzdenken und um die Überzeugung, die noch immer viele Menschen haben, dass Männer mehr wert sind als Frauen. Auf solche Denkmuster verwiesen auch die Autoren der Tübinger Studie.
Besonderen Handlungsbedarf sahen sie bei der gewaltbegünstigenden Sozialisation von Männern. Sie betonten außerdem: Um sexistisches Denken und Verhalten abzubauen, brauche es gesamtgesellschaftliche Anstrengungen. Und von denen ist Deutschland noch immer viel zu weit entfernt.