Die Stadt Gütersloh wird künftig bei städtischen Veranstaltungen keine Luftballons mehr aufsteigen lassen. Der Stadtrat beschloss dies einstimmig und folgte damit einem Bürgerantrag, wie die "Neue Westfälische" meldet, die zuerst über das neue Gesetz berichtet hatte.
Ausschlaggebend für den zugrundeliegenden Antrag einer Gütersloher Bürgerin war offenbar der Besuch der Veranstaltung "Rainbowflash –Gütersloh verliebt sich" im Mai dieses Jahres. "Ich musste leider Augenzeugin werden, als mitten in der Stadt eine große Anzahl gasgefüllter Luftballons in den Himmel aufstieg. Alles, was man steigen lässt, kommt aber auch wieder runter. Ausgediente Luftballons mit Plastikschnüren, Plastikverschlüssen und teilweise mit Pappkärtchen dran liegen überall in der Natur", heißt es in der Beschlussvorlage.

Sämtliche städtische Einrichtungen wie Schulen und Kitas sind nun von dem neuen Luftballon-Verbot betroffen. Begründet wird dies damit, dass Luftballons gravierende Auswirkungen auf Tiere hätten. Besonders Vögel würden sich in den Schnüren der Ballons verheddern. Außerdem würden verschiedene Tierarten die Plastikrückstände der Ballons mit Nahrung verwechseln und nach dem Verzehr sterben.
Gütersloh als deutschlandweiter Vorreiter
Außer symbolischer Wirkung werde das neue Gesetz jedoch wenig bewirken, denn die Nutzung von Luftballons unterliege keiner Genehmigungspflicht, wie die "Neue Westfälische" eine Vertreterin der Stadtverwaltung zitiert.
Der an der Abstimmung beteiligte Manfred Reese von der Partei Die Linke gab allerdings zu bedenken, wie viel Freude man künftig den Gütersloher Kindern damit nehme. "Wo fängt man an, wo hört man auf? Mit gleicher Konsequenz müsste man auch über Osterfeuer und das Silvesterfeuerwerk nachdenken", sagte er der "Neuen Westfälischen".
Gütersloh ist mit diesem Beschluss die erste deutsche Stadt, die Luftballons verbietet. Im Bundes- oder Landesrecht ist dazu nichts geregelt. Auf EU-Ebene gilt zwar ein Plastikverbot für Trinkhalme, Einweggeschirr und Wattestäbchen; Luftballons fallen allerdings nicht darunter.