In Piratenkostümen, mit Bier und Pasta zelebrieren die Pastafaris ihre Messen. Ihr Gott heißt das "Fliegende Spaghettimonster". Ihr Glaubensbekenntnis lesen sie von einem Nudelholz ab. Die Bewegung entstand in den USA als satirische Reaktion auf fundamentale Christen. Ihr selbsterklärtes Ziel ist "die Förderung wissenschaftlicher Weltanschauungen". Über das Internet breitet sich die "Spaghettimonster-Lehre" nun auch in Deutschland aus. Im uckermärkischen Templin gründeten die Anhänger des "Fliegenden Spaghettimonsters" sogar eine pastafarianische Kirche und kämpfen um die Gleichberechtigung ihrer Religionsgemeinschaft. Weil das Land Brandenburg Werbeplakate für ihre "Nudelmessen" untersagt hat, ziehen sie nun vor Gericht. Am Dienstag reichte die Glaubensgemeinschaft eine Klage beim Landgericht Potsdam ein.
Ende 2014 begann der Streit: Am Ortseingang befestigten sie, wie auch die etablierten Kirchen, Werbeschilder mit den Zeiten ihrer Gottesdienste. Die hierfür amtlich erteilte Genehmigung sei aber bald vom Landesbetrieb Straßenwesen ohne nachvollziehbare Gründe widerrufen worden, heißt es in der Anklageschrift. Nun will die "Spaghettimonster-Kirche" vor Gericht eine offizielle Erlaubnis ihrer "Nudelmessen"-Schilder erreichen. Nach dem Wunsch der Pastafaris sollen auch Zusatzschilder mit dem Schriftzug "PAZ-Gedächtniskirche" aufgehängt werden dürfen.
"Religionsparodie ohne ernsthafte Substanz"
Laut dem Brandenburgischen Kultusministerium handelt es sich bei der Spaghettimonster-Kirche aber nicht um eine Glaubensgemeinschaft, sondern um eine Religionsparodie "ohne ernsthafte religiöse Substanz", wie es Kulturministerin Sabine Kunst in einem Schreiben ausdrückte.
Die Pastafaris sind anderer Meinung und widersprechen in ihrer Klageschrift. "Dass sich die Klägerin in ihrer Weltanschauung/Religion satirischer Mittel bedient, ist Teil der Ausgestaltung, wie sie ihren Glauben ausüben und verbreiten will. Das unterliegt allein ihrem Selbstbestimmungsrecht, in das staatlicherseits nur in sehr engen Grenzen eingegriffen werden darf, zum Beispiel bei Verletzung von entgegenstehenden Grundrechten. Dem Staat ist es verwehrt, aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität, Glauben und Lehre einer Kirche oder Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten", heißt es dort.
"Tatsächlich sind es keine rechtlichen Gründe, die das beklagte Land veranlasst haben, die Aufstellung der Gottesdiensthinweistafeln zu untersagen. Es ist vielmehr die Verärgerung der Amtskirchen, die über erheblichen medialen und politischen Druck dieses Ergebnis erzwingen wollten und auch haben", vermuten die Kläger.