Der Wende-Slogan "Wir sind das Volk" ist markenrechtlich nicht schützbar. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München gab einem Antrag der Stadt Leipzig auf Löschung einer entsprechenden Wortmarke statt, wie aus der Stadtverwaltung am Mittwoch bekannt wurde. Zwei Männer aus Norderstedt in Schleswig-Holstein, hinter denen die rechtspopulistische Partei "Wir sind das Volk WSDV/Deutsche-Volkspartei" steht, hatten sich den aus der friedlichen Revolution von 1989 bekannten Slogan als Wortmarke eintragen lassen.
Nach Auffassung des Amtes ist der Satz untrennbar mit der neueren deutschen Geschichte, dem Ende der DDR und der Wiedervereingigung Deutschlands verbunden. Ihm fehle daher die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Dabei sei auch nicht von Belang, dass der Slogan "Wir sind das Volk" mit dem Zusatz "WSDV" versehen wurde.
Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) erklärte, er sei froh, dass in diesem Streit jetzt Klarheit herrsche. "Jetzt steht fest, dass dieser so entscheidende Satz denen gehört, die ihn in die Welt getragen haben: dem Volk." Zudem sei damit klar gestellt, "dass sich rechte Splittergruppen den Satz nicht schützen lassen können, um damit Geld zu verdienen". Nach Angaben des Patentamtes ist die Entscheidung allerdings noch nicht rechtskräftig. Es besteht eine einmonatige Beschwerdefrist.
Bei den Montagsdemonstrationen in Leipzig waren im Wendeherbst 1989 zehntausende Menschen auf die Straße gegangen und hatten den Sicherheitskräften mit den Rufen "Wir sind das Volk" und "Keine Gewalt" die Stirn geboten. Dies leitete die friedliche Revolution in der DDR ein.