Dieser Beitrag erschien zuerst bei RTL.de
Trotz massiver Kritik aus den Ländern endete am vergangenen Wochenende in fast allen Teilen Deutschlands die Maskenpflicht im Einzelhandel. Kunden können nun selbst entscheiden, ob sie weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn sie einkaufen. Trotzdem könnten Einzelhändler durch das Hausrecht weiterhin auf das Tragen von Masken bestehen. Auch wenn viele Supermärkte bereits ankündigten, davon keinen Gebrauch zu machen, empfehlen sie ihren Kunden noch immer den Maskenschutz. Doch was gilt jetzt für die Angestellen im Laden?
"Generell möchten wir betonen, dass wir das Tragen einer medizinischen Maske beim Besuch unserer Märkte zum Selbstschutz unserer Kundinnen und Kunden und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfehlen", erklärt Lebensmittel-Riese Edeka gegenüber RTL und ntv. Bund und Länder hatten das Infektionsschutzgesetz angepasst; seit dem vergangenen Wochenende müssen Kunden im Einzelhandel keine Maske mehr tragen. Das ist zukünftig nur noch in Corona-Hotspots Pflicht.
Edeka: "Es fehlen Möglichkeiten der Kontrollen"
Edeka, Deutschlands größte Supermarktkette, äußerte zuletzt Kritik am Vorgehen der Bundesregierung, die generelle Maskenpflicht abzuschaffen. Die Option, durch das Hausrecht Schutzmasken bei Kunden weiterhin vorzuschreiben, halte das Unternehmen für nicht durchführbar. "Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen. Da fehlen uns die Möglichkeiten der Kontrollen."
Für viele Kunden dürfte es zweifellos ungewohnt sein, erstmals seit rund zwei Jahren wieder auf eine Maske verzichten zu können. Gilt das jetzt auch für Angestellte im Einzelhandel? Gelten für sie die gleichen Regelungen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales listet in seinem betrieblichen Infektionsschutz die geltenden gesetzlichen Regelungen auf. "Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, müssen übergangsweise bis einschließlich 25. Mai 2022 noch Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit getroffen werden", heißt es dort. Dazu gehörten u.a. ein Mindestabstand von 1,50 Meter (im Einzelhandel schwierig), eine Maskenpflicht überall dort, wo kein ausreichender Schutz vorhanden sei und regelmäßige Testmöglichkeiten.
Heißt: Wo ein Mindestabstand eingehalten werden kann, wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vorausgesetzt. Gleiches gilt, wenn ein Plastik-Spuckschutz, wie an manchen Supermarktkassen, vorhanden ist.

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Die Maske wird uns im Einzelhandel noch länger begegnen
Große Einzelhändler wie Edeka, Aldi, Lidl, Kaufland, Saturn oder H&M sind sich bei der Maskenregelung einig. Sie alle setzen nur auf die Freiwilligkeit von Kunden, Kontrollen finden nicht statt. Der Spielraum der Mitarbeiter ist durch die betrieblichen Infektionsschutzregeln dagegen klar geregelt. Viele Warenhäuser scheinen das zu begrüßen.
"Selbstverständlich werden auch unsere Mitarbeitenden in den Märkten von MediaMarkt und Saturn weiterhin medizinische Masken tragen, um sich selbst und andere zu schützen", erklärte eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber RTL.
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Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen.
Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.
Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)
Einerseits möchten Geschäfte und Läden das Infektionsrisiko ihrer Belegschaften also weiterhin möglichst klein halten, andererseits gibt der Gesetzgeber für Angestellte noch strengere Regelungen vor. Auch wenn Kunden seit dem Wochenende fast überall wieder auf eine Maske beim Einkauf verzichten dürfen, wird uns die Maske im Einzelhandel somit noch länger begegnen.