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München Gerichtsurteil: Warum ein Jugendlicher 20 Stunden lesen muss

Lesen statt zahlen oder sitzen: Das Jugendgericht München hat einem 19-Jährigen eine "Leseweisung" auferlegt (Symbolbild)
Lesen statt zahlen oder sitzen: Das Jugendgericht München hat einem 19-Jährigen eine "Leseweisung" auferlegt (Symbolbild)
© PeopleImages/Getty Images
Das Amtsgericht in München hat einen 19-jährigen Verkehrssünder verurteilt. Die Sanktion für den Wiederholungstäter klingt ungewöhnlich - ist sie aber gar nicht.

Eine kalte Winternacht im Februar in der bayerischen Landeshauptstadt: Eine Polizeistreife wird auf einen Motorradfahrer aufmerksam, der auf dem Georg-Brauchle-Ring am Olympiastadion unterwegs ist. Am Nummernschild des Motorrads stimmt etwas nicht: Es wird nur von einem abgeschnittenen Gummiriemen gehalten und ist nur schwer zu erkennen.

Kennzeichen dürfen maximal nur um 30 Grad geneigt sein. Der Wert ist in diesem Fall deutlich überschritten, stellen die Beamten fest und er könnte noch weiter steigen. Durch den Fahrtwind würde das Nummernschild möglicherweise wie ein Fähnchen im Wind flattern und wäre dann überhaupt nicht mehr zu lesen.

Richterin erteilte "Leseweisung"

Es ist nicht das erste Mal, dass der 19-jährige Fahrer mit dem Gesetz in Konflikt kommt, schon ein halbes Jahr zuvor ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn - wegen exakt der selben Tat mit dem selben Motorrad. "Kennzeichenmissbrauch" heißt das Delikt und da ist das Straßenverkehrsgesetz eigentlich eindeutig: "Wer in rechtswidriger Absicht (...) das an einem Kraftfahrzeug (...) angebrachte amtliche Kennzeichen (...) in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird (...) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Der geständige Wiederholungstäter aus München musste also mit Folgen rechnen: Anzeige, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Urteil. Die Entscheidung der Jugendrichterin gab das Landgericht München jetzt bekannt, sie fällt auf den ersten Blick ungewöhnlich auf: Sie verhängte keine Freiheitsstrafe und auch keine Geldbuße. Die Richterin erteilte eine sogenannte Leseweisung.

Der 19-jährige Lagerist wurde dazu verurteilt, sich 20 Stunden "auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen", so steht es in der Begründung für die Strafzumessung. "Ein weiterer Erziehungsbedarf besteht (...) nicht."

Das heißt im Klartext: Der Verurteilte muss 20 Stunden lesen.

Projekt von Jugendgericht und Hochschule München

Hinter der Leseweisung steckt das durch Spenden finanzierte Projekt "KonTEXT", das das Jugendgericht gemeinsam mit der Hochschule München seit 2012 durchführt. Auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes können Jugendlichen demnach statt einer Freiheits- oder Geldstrafe Weisungen, Gebote und Verbote auferlegt werden, die "die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen." Erziehung, nicht Strafe, ist die oberste Prämisse im Jugendstrafrecht. 

Genau das soll durch die Leseweisung geschehen. Dabei geht es nicht um das bloße Lesen eines beliebigen Buches. "Im Rahmen eines Erstgesprächs suchen sich die Jugendlichen aus einer größeren Anzahl von Vorschlägen Bücher aus, die zu ihren Interessen und/oder Problemlagen passen", so Gerichtssprecherin Monika Andreß. Die Hochschule hat hierzu einen ganzen Literaturkatalog zusammengestellt.

München: Gerichtsurteil: Warum ein Jugendlicher 20 Stunden lesen muss

Das Buch werde in Terminen mit ehrenamtlichen Studierenden auch besprochen und auf das eigene Leben bezogen. Am Ende stehe eine Abschlussarbeit, "in der die Inhalte der Bücher und Gespräche in unterschiedlichen kreativen Formen verarbeitet werden". Denkbar seien zum Beispiel Kurzgeschichten oder Plakate.

Ziel ist ein Reflexionsprozess 

Ein Reflexionsprozess sei das Ziel, berichtete Caroline Setindorff-Classen von der sozialwissenschaftlichen Fakultät in München schon kurz nach dem Start des Modells dem "Deutschlandfunk": "Dass die Jugendlichen zum Nachdenken gebracht werden. Über die Inhalte des Buches, aber davon ausgehend auch über sich, ihre Situation. Dass sie Anregungen bekommen, Horizont erweitern, vielleicht auch neue Ideen und Perspektiven entwickeln für sich und ihr eigenes Leben."

Rund 1000 Jugendliche wurden bisher zur Teilnahme an "KonTEXT" verpflichtet, fast alle haben sie erfolgreich abgeschlossen, vermeldet die Hochschule.

Gute Aussichten also auch für den Verkehrssünder aus München. Für welches Buch er sich entschieden hat, ist indes nicht bekannt.

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