Prozess gegen Pius-Bischof Holocaust-Leugnung kostet Williamson 12.000 Euro

Das Amtsgericht Regensburg hat Richard Williamson am Freitag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der Bischof der Pius-Bruderschaft hatte in einem Fernsehinterview den Massenmord an den Juden in den Nazi-Gaskammern bestritten.

Das Amtsgericht Regensburg hat den katholischen Bischof Richard Williamson am Freitag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt. Der zur erzkonservativen Piusbruderschaft gehörende Geistliche hatte in einem Interview den Holocaust geleugnet.

Der Prozess fand in Abwesenheit des Angeklagten und der drei Hauptzeugen statt. Dem 70-jährigen Bischof der umstrittenen ultrakonservativen Piusbruderschaft wurde Volksverhetzung vorgeworfen. Er hatte in einem Fernsehinterview mit einem schwedischen Sender im November 2008 die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich geleugnet.

Laut Verteidiger Matthias Loßmann ging Williamson davon aus, dass das Interview ausschließlich im schwedischen Fernsehen gezeigt werden würde. Er habe gewusst, dass er sich mit seinen Äußerungen in Deutschland strafbar machen würde. Deshalb habe er die Reporter auch eindrücklich darum gebeten, das Material nicht in Deutschland zu verbreiten. Dabei sei er davon überzeugt gewesen, dass die Reporter dies auch verstanden hätten.

Der Bischof hatte in dem Fernsehinterview mit dem schwedischen Sender SVT 1 behauptet, die historischen Tatsachen sprächen gegen die Vergasung von sechs Millionen Juden im Zweiten Weltkrieg. Er glaube nicht, dass es überhaupt Gaskammern gegeben habe. Das Interview wurde im November 2008 im bayerischen Zaitzkofen im Landkreis Regensburg aufgezeichnet, wo die Piusbruderschaft das Priesterseminar "Herz Jesu" betreibt.

"Ich vertrete die Rechte eines Mandanten, dessen Ansichten ich für völlig unvertretbar halte", sagte Loßmann. Für die Strafbarkeit gehe es aber darum, ob sein Mandant die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland zu verantworten habe. "Das aber kann man Williamson sicher nicht vorwerfen", betonte der Anwalt.

Die als Hauptzeugen geladenen Journalisten des schwedischen Senders, mit denen Williamson das Interview geführt hatte, und deren Programmdirektor blieben der Verhandlung am Freitag unentschuldigt fern. Amtsrichterin Karin Frahm las allerdings ein Schreiben der Rechtsabteilung des Senders vor, aus dem klar hervorging, dass die Reporter keine Aussage vor Gericht machen würden. Außerdem lehnte das schwedische Justizministerium ein Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg ab. In dem ebenfalls vor Gericht verlesenen Brief beruft sich das Ministerium auf die in Schweden geltende Meinungs- und Mitteilungsfreiheit im Fernsehen, durch die sich niemand für etwas strafbar mache, das er in einem Interview gesagt habe. Entsprechend sei Schweden nicht bereit, die deutsche Strafverfolgung zu unterstützen.

Williamson selbst war laut seinem Anwalt von der Pius-Bruderschaft ein öffentlicher Auftritt untersagt worden. Ohne dieses Verbot wäre er gerne gekommen, sagte Loßmann. Der in Regensburg angeklagte Bischof ist einer von vier Pius-Brüdern, die 1988 ohne Zustimmung des Papstes zum Bischof geweiht und daraufhin exkommuniziert worden waren. Wenige Tage nach der Holocaust-Leugnung hob Benedikt XVI. die Exkommunikation wieder auf, der Vatikan verlangte aber wenig später eine Entschuldigung von Williamson für seine Äußerungen.

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APN/DPA/AFP