Tierquälerei
Kater zum zweiten Mal in einem Jahr beschossen

Der Kater wurde bereits zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr beschossen. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa
Der Kater wurde bereits zum zweiten Mal innerhalb von einem Jahr beschossen. (Symbolbild) Foto
© Daniel Karmann/dpa
Schon wieder trifft es denselben Kater: In Weilheim ist ein Tier erneut Opfer eines Luftgewehr-Angriffs geworden. Was das Gesetz dazu sagt.

Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres ist ein Kater in Weilheim (Landkreis Waldshut) nach Polizeiangaben mit einem Luftgewehr beschossen und verletzt worden. Der siebenjährige schwarze Kater sei am Sonntag verletzt gefunden worden, teilte die Polizei mit. Dasselbe Tier sei bereits im April vergangenen Jahres zum Ziel eines unbekannten Schützen geworden. Damals habe es zudem eine weitere Katze getroffen. Die Polizei ermittelt in dem Fall. 

Katzen und Kater werden in Deutschland immer wieder mit Luftgewehren beschossen. Genaue Zahlen dazu gibt es aber nicht, da viele Vorfälle unentdeckt bleiben. 

Der Beschuss durch Privatpersonen ist stets strafbar und wird von Behörden wie der Tierschutzbeauftragten in Baden-Württemberg scharf verurteilt. Taten wie diese sind grundsätzlich verboten, da sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Es ahndet das unnötige Töten oder Zufügen erheblicher Schmerzen an Wirbeltieren mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

dpa