Wenn am Freitag das Cannstatter Volksfest beginnt, strömen wieder Tausende in die Festzelte – doch wer dort einen Platz ergattern will, muss nicht nur früh reservieren, sondern auch teils überzogene Gebühren und strenge Gutschein-Regeln in Kauf nehmen, wie ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt. Die Verbraucherschützer bemängeln Reservierungsbedingungen, Bearbeitungs- und Versandgebühren sowie die Regelungen zu den Verzehrgutscheinen. Fünf Klagen wurden eingereicht.
Beschwerden führten zum Nachbohren
Nach Beschwerden schauten sich die Verbraucherschützer die Reservierungsschritte und -bedingungen der einzelnen Festzelte im April dieses Jahres genauer an. Denn ab April konnte man für das Cannstatter Volksfest reservieren. "Dabei haben wir zahlreiche Verstöße festgestellt und abgemahnt", berichtet Sabine Holzäpfel.
Wie lauten die Vorwürfe konkret?
Wer im Festzelt reserviert, erhält Verzehrgutscheine und Bändchen für den Einlass ins Zelt. Laut der Verbraucherzentrale waren die Versandkosten und die Bearbeitungsgebühren jedoch viel zu hoch. Demnach wurden für den Versand zwischen 10 und 18 Euro berechnet. Bei fünf der acht Zelte sei noch eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 15 Euro hinzugekommen. "Anbieterinnen und Anbieter dürfen nur die Kosten verlangen, die tatsächlich anfallen", sagt Holzäpfel. Die Versandkosten lägen deutlich über den Brief- und Paketpreisen der Post.
Die Verbraucherzentrale mahnte alle Festzeltbetreiber wegen dieser überhöhten Versandkosten und wegen der zusätzlichen Bearbeitungsgebühren ab. "In mehreren Fällen wurden die Kosten daraufhin angepasst, in anderen Fällen hat die Verbraucherzentrale Klage eingereicht, weil die Anbieter keine Unterlassungserklärung abgeben wollten", sagte Holzäpfel.
Gutscheine mit Einschränkungen

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Den größten Teil der Kosten machen laut den Verbraucherschützern die Verzehrgutscheine aus, die für eine Reservierung verpflichtend gekauft werden müssen. Der Mindestverzehr pro Person betrage dabei zwischen 16,50 und 156,20 Euro für ein Premiumangebot. Am günstigsten ist es an Aktionstagen und unter der Woche. Freitag- und Samstagabend liegt der Mindestverzehr zwischen 60 und 70 Euro pro Person.
Besonders ärgerlich ist aus Sicht der Verbraucherzentrale, dass die Festzeltbetreiber die Einlösung der Gutscheine in den meisten Fällen auf den Zeitraum der Reservierung beschränkten. Besucher, die etwa mit Essen und Getränken nicht den Mindestverzehr erreichten oder die am reservierten Tag krank seien, würden durch diese Regelung benachteiligt, kritisierten die Verbraucherschützerin.
Manche Anbieter hätten die Bedingungen angepasst und den Zeitraum für die Einlösung verlängert. So können die Verzehrgutscheine auch nach dem Reservierungstag noch eingelöst werden. In anderen Fällen müssen Gerichte entscheiden.
Fehlende Informationen
Darüber hinaus bemängelten die Verbraucherschützer, dass wichtige Informationen rund um die Reservierung bei vielen Festzeltbetreibern fehlen oder unvollständig waren. So fehlte bei manchen Anbietern die Information zum Widerrufsrecht, bei anderen die Information darüber, wie viele und welche Gutscheine man bei der Reservierung erhält. Diese und weitere Verstöße hat die Verbraucherzentrale ebenfalls abgemahnt.
Festwirte sprechen von Geldmacherei
Dem Sprecher der Festwirte, Werner Klauss, ist wegen des Vorgehens der Verbraucherzentrale sehr verärgert. "Das ist eine reine Geldmacherei. Wenn es einer nicht gleich umsetzen kann, dann kriegt er eine Strafe." Die hohen Kosten für den Versand erklärte Klauss mit den Versicherungsgebühren. Denn, wenn ein Paket abhandenkomme, bekämen die Festwirte Ersatz. Er sei schon seit 26 Jahren dabei und nie habe es Ärger gegeben, sagte Klauss. Die Leute hätten bei der Buchung freie Wahl. "Sie können es buchen oder seinlassen, fertig".