Im Streit über bestimmte Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten der Kunden entschieden. Eine Versicherung darf die monatliche Rente aus einem fondsgebundenen Vertrag demnach in schlechten Phasen nicht nachträglich kürzen, wenn nicht gleichzeitig vorgesehen ist, dass sie in besseren Zeiten wieder steigt. Das Urteil dürfte Signalwirkung haben - Verbraucherschützern zufolge sind solche Klauseln bei Anbietern weit verbreitet, tausende Verträge könnten betroffen sein. (Az. IV ZR 34/25)
Im Streit über bestimmte Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Kunden entschieden. Die Renten dürfen demnach nicht nachträglich gekürzt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über Riesterverträge. Die Frage ist, ob Versicherungen die Rente beispielsweise in einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase kürzen dürfen. Konkret geht es um Verträge über fondsgebundene Riesterrenten mit der Allianz Lebensversicherungs-AG aus dem Jahr 2006 - das Urteil dürfte aber darüber hinaus Signalwirkung haben. (Az. IV ZR 34/25)
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