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Einigung mit Verbraucherzentrale: Lidl muss Preise für alle Kunden deutlich angeben

Der Lebensmittelhändler Lidl muss die Preise in seiner Werbung für alle Kundinnen und Kunden gut sichtbar angeben und nicht mehr nur für Nutzende der Lidl-App. Darauf einigte sich der Discounter mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und entging damit einem Gerichtsprozess, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten. Eine Preisangabe in einem Prospekt des Handelsunternehmens hatte für Verwirrung gesorgt.