Die meisten kennen die Rabattschlacht am Black Friday und Cyber Monday. Aber auch Kriminelle nutzen die Schnäppchenjagd. Baden-Württembergs Verbraucherminister hat einen Tipp - und eine Warnung.
Spar-App oder Kunden-Nepp? Mit Bonus-Apps wollen Rewe, Lidl und Co. Kunden binden. Doch Verbraucherschützer wittern Irreführung und überziehen die Angebote mit Klagen.
Der Lebensmittelhändler Lidl muss die Preise in seiner Werbung für alle Kundinnen und Kunden gut sichtbar angeben und nicht mehr nur für Nutzende der Lidl-App. Darauf einigte sich der Discounter mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und entging damit einem Gerichtsprozess, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten. Eine Preisangabe in einem Prospekt des Handelsunternehmens hatte für Verwirrung gesorgt.
L'Oréal gestaltete ein Waschgel so, dass es nach mehr Inhalt aussah, als drinnen war. Eine Mogelpackung, sagten Verbraucherschützer und zogen dagegen vor Gericht. In zwei Instanzen verloren sie. Das oberste Gericht gibt ihnen nun recht – und stärkt Verbraucher grundsätzlich.