Im Streit über bestimmte Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten der Kunden entschieden. Eine Versicherung darf die monatliche Rente aus einem fondsgebundenen Vertrag demnach in schlechten Phasen nicht nachträglich kürzen, wenn nicht gleichzeitig vorgesehen ist, dass sie in besseren Zeiten wieder steigt. Das Urteil dürfte Signalwirkung haben - Verbraucherschützern zufolge sind solche Klauseln bei Anbietern weit verbreitet, tausende Verträge könnten betroffen sein. (Az. IV ZR 34/25)
Im Streit über bestimmte Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Kunden entschieden. Die Renten dürfen demnach nicht nachträglich gekürzt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (09.00 Uhr) über Riesterverträge. Die Frage ist, ob Versicherungen die Rente beispielsweise in einer lang anhaltenden Niedrigzinsphase kürzen dürfen. Konkret geht es um Verträge über fondsgebundene Riesterrenten mit der Allianz Lebensversicherungs-AG aus dem Jahr 2006 - das Urteil dürfte aber darüber hinaus Signalwirkung haben. (Az. IV ZR 34/25)
Spar-App oder Kunden-Nepp? Mit Bonus-Apps wollen Rewe, Lidl und Co. Kunden binden. Doch Verbraucherschützer wittern Irreführung und überziehen die Angebote mit Klagen.
Der Lebensmittelhändler Lidl muss die Preise in seiner Werbung für alle Kundinnen und Kunden gut sichtbar angeben und nicht mehr nur für Nutzende der Lidl-App. Darauf einigte sich der Discounter mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und entging damit einem Gerichtsprozess, wie die Verbraucherschützer am Mittwoch mitteilten. Eine Preisangabe in einem Prospekt des Handelsunternehmens hatte für Verwirrung gesorgt.