Kriminalität Pflegemutter weist Totschlag von Baby zurück

Die Staatsanwaltschaft wirft der 33-Jährigen vor, die Verletzungen des 21 Monate alten Kindes billigend in Kauf genommen zu habe
Die Staatsanwaltschaft wirft der 33-Jährigen vor, die Verletzungen des 21 Monate alten Kindes billigend in Kauf genommen zu haben. (Symbolbild) Foto
© Daniel Vogl/dpa
Eine 33-Jährige aus Oberfranken soll ein anderthalb Jahre altes Pflegekind so stark geschüttelt haben, dass es starb. Vor Gericht weist sie diesen Vorwurf zurück.

Im Prozess um den Tod eines Pflegekindes hat die 33 Jahre alte Pflegemutter den Vorwurf zurückgewiesen, sie habe das Kind so stark geschüttelt, dass es an den Verletzungen gestorben sei. Sie sei erschüttert über den Vorwurf und weise diesen zurück, erklärten die Anwälte der Frau für ihre Mandantin. Sie habe keinen Grund gehabt, das Kind zu schütteln, es sei kein Schreikind gewesen. 

Der Tag des Todes des Kindes und ihre Festnahme seien der Tiefpunkt ihres Lebens, ließ die Frau aus dem Landkreis Bamberg ihre Verteidiger erklären. "Das Wohl der Kinder war mir das wichtigste." Zusammen mit ihrem Mann hatte die Frau noch zwei weitere Pflegekinder, als es 2024 zu dem tödlichen Vorfall kam.

Vorwurf Totschlag

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten in dem Prozess vor dem Landgericht Bamberg Totschlag vor. Die Verletzungen des Kindes soll die 33-Jährige billigend in Kauf genommen haben. 

Sie hatte das Pflegekind am 15. November 2024 gemeinsam mit ihrem Mann in Obhut genommen. Am 8. Dezember 2024 war das damals 21 Monate alte Mädchen mit lebensgefährlichen inneren Verletzungen in ein Krankenhaus gekommen, wo es zwei Tage später starb. 

Leibliche Mutter ist Nebenklägerin

Die Ermittler hatten schnell den Verdacht, dass äußere Gewalteinwirkung Grund für die Verletzungen des Kindes sein dürften. Zunächst richteten sich die Ermittlungen gegen beide Pflegeeltern. Letztlich kamen Polizei und Staatsanwaltschaft aber zu dem Schluss, dass die damals 32 Jahre alte Pflegemutter die Verletzungen des knapp zwei Jahre alten Kindes verursacht haben soll. Die Frau kam daraufhin in U-Haft. 

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Die leibliche Mutter des Kindes ist Nebenklägerin in dem Verfahren.

dpa