Im Unterschied zu Brandenburg rufen Berlins Finanzämter keinen "Weihnachtsfrieden" aus. Allerdings würden rund um die Feiertage und zwischen Weihnachten und Neujahr erfahrungsgemäß nur wenige Forderungen vollstreckt, teilte die Finanzverwaltung auf Anfrage mit. Das gelte auch für bestimmte Außeneinsätze von Steuerprüfern, etwa in Unternehmen.
"Ungeachtet dessen werden während dieser Zeit aber weiterhin Steuern festgesetzt, Steuerbescheide bekanntgegeben und Steuerzahlungen erhoben", hieß es weiter. "Dies entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Steuerverwaltung. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger, die Erstattungen erwarten, ein berechtigtes Interesse daran, dass auch in der Weihnachtszeit Steuerbescheide ergehen."
Für den Publikumsverkehr bleiben die Berliner Finanzämter in der Zeit vom 24. Dezember 2025 bis zum 5. Januar 2026 geschlossen.
In Berlin gibt es schon seit vielen Jahren keinen generellen "Weihnachtsfrieden" im Hinblick auf säumige Steuerzahler. Anders in Brandenburg: Vom 22. bis einschließlich 30. Dezember werden die Finanzämter dort keine Vollstreckungen für Bürger mit Steuerrückständen vollziehen, wie das Finanzministerium mitteilte.