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Keine Gebühr für Rettungswagen: Minister hofft auf Einigung

Die Stadt Cottbus verschickt nach einer Einigung mit den Krankenkassen über die Kosten von Rettungsfahrten keine Gebührenbeschei
Die Stadt Cottbus verschickt nach einer Einigung mit den Krankenkassen über die Kosten von Rettungsfahrten keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten. (Archivbild) Foto
© Patrick Pleul/dpa

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In Cottbus ist klar: Patienten müssen vorerst nicht für den Rettungsdienst zahlen, wenn sie 112 wählen. Gesundheitsminister Wilke sagt, welches Signal für ihn von dem Kompromiss ausgeht.

Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke (SPD) hofft nach der Einigung in Cottbus über gebührenfreie Rettungsfahrten für Patienten auf weitere Kompromisse in anderen Städten oder Kreisen. "Dass in Cottbus eine Einigung gelungen ist, zeigt aus meiner Sicht, dass - wenn beide Seiten sich ernsthaft auf den Weg machen - es so gut wie überall möglich sein kann", sagte Wilke der Deutschen Presse-Agentur.

Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen hatten sich laut Ministerium auf einen Kompromiss zur Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt. Die Stadt verschickt damit keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten. Dabei ging es um Kosten für Rettungsfahrten grundsätzlich, nicht nur für Leerfahrten ohne Patienten, die anderswo strittig sind.

"Die Verhandlungen für Cottbus waren sehr schwer", sagte Wilke. "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass es mit Dahme-Spreewald auch gelingt." Im März hatte der Minister verkündet, dass geplante Gebührenbescheide für Cottbus und den Landkreis Dahme-Spreewald vorerst ausgesetzt sind und landesweite Verhandlungen beginnen. In Dahme-Spreewald scheiterten die Gespräche jedoch, schrieb die "Märkische Allgemeine".

Märkisch-Oderland plant Gebührenbescheide für Leerfahrten

Die nächsten "Baustellen" sieht der Gesundheitsminister im Landkreis Märkisch-Oderland und der Stadt Frankfurt (Oder). Märkisch-Oderland hat angekündigt, Patientinnen und Patienten ab Ende April die Kosten für Rettungsfahrten ohne Kliniktransport in Rechnung zu stellen - rückwirkend für 2025. Seit dem 20. April erfolgt eine Rückrechnung der Einsätze, danach könnten die Gebühren geltend gemacht werden, teilte der Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH mit. Die Inanspruchnahme eines Rettungswagens für die Notfallrettung kostet laut Satzung 552,64 Euro.

In Märkisch-Oderland und in Frankfurt (Oder) ist die Ausgangslage anders als in Cottbus - beide haben Vereinbarungen mit den Kassen geschlossen. "Die Frage ist, ob es das bestmögliche Ergebnis war", sagte Wilke. "Ich habe die Hoffnung, dass sie nochmal in den Prozess einsteigen. Wir stehen ihnen hilfreich zur Seite. Das Ziel ist, keine Belastung für Bürgerinnen und Bürger durch Gebührenbescheide zu haben."

Notfallreform des Bundes soll Rechtssicherheit bringen

Das Bundeskabinett beschloss kürzlich eine Reform der Notfallversorgung. Die Rettung soll regulärer Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sein. Bisher hängt die Kostenübernahme daran, dass Patienten in Kliniken transportiert werden, was oft nicht nötig wäre. "Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Notfallreform greift die Brandenburger Initiative auf", sagte Wilke. Der Bund wolle rechtssicher dafür sorgen, dass kein Zweifel an der Zahlung für sogenannte Fehlfahrten bestehe.

Im Jahr 2025 war Märkisch-Oderland der erste Kreis in Brandenburg, der Gebührenbescheide für Rettungsfahrten verschickte. Damals ging es nicht explizit um Leerfahrten. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte eine Lösung. Im Sommer gab es eine Einigung der Landesregierung mit Landkreisen, kreisfreien Städten und Krankenkassen und es kam nicht zu Gebührenbescheiden - doch die Einigung hielt nicht einmal ein Jahr.

Kostenstreit auch in NRW

Der Streit um die Kosten für Rettungseinsätze schwelt auch in Nordrhein-Westfalen. Dort fanden Kassen und Kommunen bisher keine Einigung. Seit Anfang 2026 weigern sich die gesetzlichen Krankenkassen, für Leerfahrten bei Rettungseinsätzen zu bezahlen. Der Kreis Steinfurt kündigte an, allen Patienten 1.173 Euro für den Rettungswageneinsatz in Rechnung zu stellen.

dpa