Zwei Jahre nach Terrorangriff Tausende Straftaten im Zusammenhang mit Nahost-Konflikt

Die Polizei zählte in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1.686 Demonstrationen, in der Mehrzahl propalästinensische. Foto: Ch
Die Polizei zählte in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 1.686 Demonstrationen, in der Mehrzahl propalästinensische. Foto
© Christophe Gateau/dpa
Antisemitische Parolen an Häusern, Unterstützung für den Hamas-Terror bei Demonstrationen, Bedrohungen von Juden: Die Liste der Straftaten seit 2023 ist lang. Verurteilungen gibt es wenige.

In den zwei Jahren seit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 haben Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft viele tausend Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt erfasst. Ein Teil der Delikte geschah bei propalästinensischen Demonstrationen, dazu zählten viele Angriffe auf und Widerstand gegen Polizisten, aber auch zahlreiche Propagandataten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung. 

Unabhängig von Demonstrationen ermittelte die Polizei aber auch wegen einer großen Zahl von antisemitischen und israelfeindlichen Hassäußerungen im öffentlichen Raum, als Parolen im Straßenbild oder über das Internet. Aber auch zahlreiche Delikte wie konkrete Bedrohungen und Gewalttaten wie Körperverletzungen wurden registriert. 

Über 6.100 Ermittlungsverfahren

Im gesamten Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt in den zwei Jahren nach dem Terrorangriff und dem Gegenangriff der israelischen Armee auf Gaza leitete die Staatsanwaltschaft 6.135 Ermittlungsverfahren ein (Stand: 30.9.). In rund 2.130 Fällen handelte es sich dabei um Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen. 560 dieser Fälle waren Delikte wie Widerstand oder Angriff gegen Polizisten. 

Die Polizei erfasste in dem Zeitraum 7.633 Straftaten, davon der größere Teil Propaganda- und sonstige Delikte, aber auch 1.750 Gewaltdelikte, etwa bei Demonstrationen. Die Zahlen von Polizei und Staatsanwaltschaft weichen etwas voneinander ab, weil die Statistiken zu registrierten Straftaten und eingeleiteten Ermittlungsverfahren verschieden sind. 

Zahl der Verurteilungen gering

Die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen ist mit etwa 180 relativ klein. Davon betrafen 125 Urteile Straftaten bei Demonstrationen. In der Regel wurden die Täter zu Geldstrafen verurteilt, in wenigen Fällen auch zu Gefängnisstrafen mit Bewährung. 

Ein Großteil aller Ermittlungen wurde eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln waren bzw. nicht genug Beweise vorlagen. Unbekannte Täter gibt es vor allem bei allgemeinen Straftaten (mehr als 2.700), bei denen Sachbeschädigungen wie gesprühte Parolen und Ähnliches sowie Hetze und Bedrohungen per Internet keinen Personen zugeordnet werden konnten. 

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Häufig wurden Ermittlungsverfahren auch miteinander verbunden, weil die Verdächtigen bereits mehrfach aufgefallen waren. Offen sind laut Staatsanwaltschaft derzeit insgesamt mehr als 420 Ermittlungsverfahren. 

Die Polizei zählte in den zwei Jahren insgesamt 1.686 Demonstrationen. Davon unterstützten 969 die Seite der Palästinenser, 438 waren proisraelisch und bei 279 war die Intention unklar. 24 propalästinensische Demonstrationen wurden laut Polizei verboten.

dpa