Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Fährunternehmens gegen das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 als unzulässig eingestuft. Damit besteht für das Verbindungsstück der A20 mit der A26 südlich des neu entstehenden Elbtunnels im Landkreis Stade nun Baurecht. Dem Fährunternehmen habe die Klagebefugnis gefehlt, entschieden die Bundesrichter in Leipzig (Az.: BVerwG 9 A 9.25).
Fährunternehmen fürchtet um seine Existenz
Das Elbfährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen hatte Klage gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht, weil es sich bei einem weiteren Elbtunnel in seiner Existenz bedroht sah. Vor Gericht rügten die Anwälte des Betriebs zudem verschiedene Planungsverstöße.
Das Autobahnkreuz an Land konkurriere jedoch nicht mit dem Fährbetrieb - es seien schlicht unterschiedliche Verkehre, die dort jeweils abgewickelt würden, entschied das Bundesverwaltungsgericht. "Es ist in jeder Sichtweise ausgeschlossen, dass Rechte der Klägerin durch dieses Autobahnkreuz verletzt werden", sagte der Vorsitzende Richter. Deswegen sei die Klage unzulässig.
Entscheidung zum Elbtunnel steht
Der Fährbetrieb sei vielmehr von dem geplanten neuen Elbtunnel betroffen. Die Entscheidung, dass die Elbe für den Bau der A20 untertunnelt werde, sei jedoch schon vor zehn Jahren getroffen worden.
Mit der Entscheidung in Leipzig hat der Bau des Elbtunnels eine weitere Hürde genommen. Er darf nur gebaut werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – das Kehdinger Kreuz – genehmigt sind.
Weiteres Verfahren wurde kurzfristig aufgehoben
Ursprünglich sollte in Leipzig noch eine zweite Klage eines Landwirts verhandelt werden. Das Verfahren wurde jedoch kurzfristig aufgehoben.
Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt wegen zahlreicher Auseinandersetzungen nur langsam voran. Auch gegen weitere Teilstücke sind Klagen angekündigt oder bereits eingereicht worden.
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