Hamburg und Schleswig-Holstein setzen sich für eine bessere Unterstützung für Zeugen von schweren Gewalttaten ein. Mit einer gemeinsamen Initiative für die Justizministerkonferenz Anfang November wollen sie dafür sorgen, dass sich künftig auch Zeugen von besonders schweren Gewalttaten bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten lassen können. Bislang ist dies nur für Opfer vorgesehen.
Erreichen wollen das Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) und die schleswig-holsteinische Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) durch eine Änderung der Strafprozessordnung. In ihrem Antrag wird Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gebeten, dies zu prüfen.
Vertrauenspersonen sollen belastete Zeugen unterstützen
"Unter den Folgen von Gewalttaten leiden insbesondere die Opfer und die Angehörigen", sagte Gallina der Deutschen Presse-Agentur. "Aber auch die Augenzeuginnen und Augenzeugen solcher Taten im öffentlichen Raum sind oft schwer belastet." Deshalb benötigten sie bei Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht besondere Unterstützung und Begleitung.
Von der Decken verwies auf die große Bedeutung, die Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren zukomme. "Nicht selten stützt sich der Schuldnachweis maßgeblich auf Zeugenaussagen", sagte die CDU-Politikerin der dpa.
Wenn Zeugen schwerster Gewalttaten wegen der damit verbundenen Belastungen nicht hinreichend in der Lage seien, auszusagen, würden die Chancen auf eine Verurteilung von Tätern sinken. "Eine Unterstützung und Begleitung während der Vernehmung dient damit sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen als auch dem gesellschaftlichen Interesse an der Aufklärung schwerster Gewalttaten", sagte sie.
Justizministerkonferenz berät in Leipzig über den Vorstoß
Als Vertrauensperson kämen etwa Mitarbeitende freier Träger der Opferhilfe infrage, hieß es. Hintergrund des Vorstoßes sei die Häufung schwerster Gewalttaten im öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren.
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Der Beschlussvorschlag soll am 7. November bei der Justizministerkonferenz in Leipzig beraten werden.