Motiv Eifersucht Elf Jahre Haft für tödliche Messerstiche in Einkaufszentrum

Trotz eines Annäherungsverbotes soll der Angeklagte sein Opfer angegriffen und mit elf Messerstichen getötet haben. (Archivbild)
Trotz eines Annäherungsverbotes soll der Angeklagte sein Opfer angegriffen und mit elf Messerstichen getötet haben. (Archivbild) Foto
© Georg Wendt/dpa
In einem belebten Einkaufszentrum greift ein Mann mit einem Messer den Mitarbeiter eines Imbissladens an. Der Angreifer tötet seinen ehemaligen Freund und muss nun für lange Zeit ins Gefängnis.

Wegen tödlicher Messerstiche auf einen 25-Jährigen in einem belebten Einkaufszentrum hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Der 26 Jahre alte Syrer habe das Tatgeschehen im Harburger Phoenix-Center am 26. Juni vergangenen Jahres gestanden, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach Überzeugung der Strafkammer tötete er seinen früheren Freund und Landsmann aus Eifersucht und einem übersteigerten Ehrverständnis mit mindestens elf Messerstichen.

Am späten Nachmittag jenes Tages hatte der Angeklagte sein späteres Opfer an dessen Arbeitsstelle in einem Imbissladen aufgesucht. Nach einem Streit griff er zu einem mitgebrachten Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge und stach auf den damals gleichaltrigen Mann ein. Der 25-Jährige versuchte vergeblich zu flüchten. Die Bluttat wurde vor zahlreichen Zeugen verübt, darunter Familien mit kleinen Kindern, wie die Sprecherin sagte. Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen im Brust- und Bauchbereich und starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Der Messerstecher war nach der Tat zunächst von Passanten festgehalten und schließlich von der Polizei festgenommen worden. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte leide unter einer Persönlichkeitsstörung des Borderline-Typs, stellte ein Sachverständiger nach Angaben der Sprecherin fest. Außerdem sei er drogenabhängig. Er habe geglaubt, dass sein ehemaliger Freund ein Verhältnis mit seiner Frau hatte. "Der Angeklagte war überzeugt, dass nicht nur der Geschädigte, sondern auch andere ein sexuelles Verhältnis mit seiner Frau hatten", sagte die Sprecherin. Er sei davon ausgegangen, dass auch seine beiden Töchter Kinder des Opfers seien. 

Die beiden Syrer hatten sich 2015 in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kennengelernt. Aus Freundschaft hätten sie sich jeweils das Geburtsdatum des anderen in die Hand tätowiert, sagte die Vorsitzende Richterin Jessica Koerner nach Angaben der Sprecherin. Der Angeklagte habe 2020 eine Frau nach islamischem Recht geheiratet. Es sei jedoch zu Spannungen gekommen, und der Angeklagte habe zeitweise in Bremerhaven gelebt. 

Nach seiner Rückkehr nach Hamburg im Jahr 2024 wollte er bei seinem Freund übernachten. Dieser habe jedoch wegen der Aggressivität und Drogenabhängigkeit des Angeklagten den Kontakt abbrechen wollen. Der 26-Jährige habe das nicht akzeptiert. 

Einen Tag vor der tödlichen Tat hatte der Ex-Freund ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Angeklagten erwirkt. Das brachte diesen in Rage. Die Eifersucht und die Wut seien so stark geworden, dass er den Entschluss gefasst habe, den ehemaligen Freund zu töten. Die Tat habe er auf zwei Videos angekündigt, wobei nach Angaben des Gerichts unklar ist, ob sie veröffentlicht wurden. 

Trotz seiner Persönlichkeitsstörung erklärte die Strafkammer den Angeklagten für voll schuldfähig. Doch bei der Strafzumessung wurde die Beeinträchtigung berücksichtigt. "Ohne die Krankheit wäre die Kammer zu einer Verurteilung wegen Mordes gekommen, und es wäre auf eine lebenslange Strafe hinausgelaufen", sagte die Sprecherin. Der nicht vorbestrafte Angeklagte habe Reue bekundet und sich beim Nebenkläger, dem Bruder des Opfers, entschuldigt. Er habe angekündigt, im Gefängnis eine Ausbildung zu machen und Deutsch zu lernen. 

Mit dem Strafmaß entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich für maximal sieben Jahre wegen Totschlags ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa