Revision abgelehnt
BGH bestätigt Urteil für Tod von Kleinkind in Wedel

Das Urteil gegen einen Mann wegen der tödlichen Verbrühung eines Kindes in Wedel ist rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Bernhard
Das Urteil gegen einen Mann wegen der tödlichen Verbrühung eines Kindes in Wedel ist rechtskräftig. (Archivbild) Foto
© Bernhard Sprengel/dpa

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Nach dem tödlichen Verbrühen eines Kleinkindes ist das Urteil gegen den früheren Lebensgefährten der Mutter nun rechtskräftig. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten.

Das Urteil gegen einen Mann wegen des tödlichen Verbrühens eines Kleinkindes 2024 in Wedel (Kreis Pinneberg) ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe verworfen, wie der BGH mitteilte. Das Landgericht hatte den früheren Lebensgefährten der Mutter im September wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu elf Jahren verurteilt.

Nach Feststellung des Landgerichts hatte der Mann am 3. Juli 2024 den zwei Jahre und neun Monate alten Sohn seiner abwesenden Lebensgefährtin betreut und das Kind gegen dessen Willen gebadet. Er habe bewusst auf eine Regulierung der hohen Wassertemperatur verzichtet und durch die Schreie des Kindes erkannt, dass es beim Eintauchen in das mindestens 50 Grad Celsius heiße Wasser erhebliche Schmerzen erlitten habe. Dennoch hielt er es dort mehrere Sekunden fest und hinderte es daran, die Wanne zu verlassen.

Kind stirbt nach fünf Wochen

Erst als sich die Haut des Jungen großflächig intensiv rot färbte, holte der Angeklagte das Kind laut Urteil aus der Wanne. Rund eine Stunde später rief er die Mutter an. Das Kind erlitt bei dem Vorfall Verbrühungen zweiten und dritten Grades auf 56 Prozent seiner Körperoberfläche und starb nach fünfwöchiger intensivmedizinischer Behandlung an den Folgen einer Infektion, mit der sich ein für großflächige Verbrühungen typisches Risiko verwirklicht hatte.

Von einem Tötungsvorsatz des Mannes war das Landgericht Itzehoe nicht überzeugt. Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten ergab nach Angaben des BGH keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.

dpa

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