Der Frühling naht und rechtzeitig zum Start der Urlaubssaison in Schleswig-Holstein dürfen Geschäfte ab Sonntag kommender Woche (15. März) in ausgewählten touristisch geprägten Orten wieder sonntags öffnen. Dazu gehören beispielsweise die Gemeinden auf den Inseln sowie Dagebüll, Malente, Damp, Eutin, Scharbeutz, Plön und Eckernförde. Insgesamt fallen 95 Städte und Gemeinden unter diese Regelung.
Hier dürfen Geschäfte vom 15. März bis 31. Oktober sowie vom 17. Dezember bis zum 8. Januar an Sonn- und Feiertagen sechs Stunden innerhalb eines Zeitkorridors von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen. Für Helgoland gilt eine Sonderregelung: Hier können Verkaufsstellen vom 15. Dezember bis 31. Oktober an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
Verkauft werden dürfen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums Waren des täglichen Gebrauchs. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen nicht öffnen.
Handelsverband: Bäderregelung generiert zusätzliche Umsätze
Die Bäderverordnung sichere nicht nur die notwendige Versorgung von Gästen, sondern sei ein fundamentaler Baustein des Leistungsangebotes der Tourismuswirtschaft, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Nord, Dierk Böckenholt, der dpa. Viele Arbeitsplätze und Einkommen, aber auch Steuereinnahmen und Unternehmensexistenzen in den begünstigten Gemeinden hingen von der geltenden Bäderverordnung ab.
So verlagert sich der Umsatz nicht einfach von anderen Tagen auf den Sonntag, wie Böckenholt sagt. Vielmehr werde der Sonntagsumsatz mehrheitlich mit Einkäufen von Tagesgästen und Urlaubern gemacht. "Insofern handelt es sich weit überwiegend um zusätzliche Umsätze."
Seinen Angaben zufolge nutzt das Gros der Unternehmen die zusätzlichen Öffnungsmöglichkeiten. "Mit steigenden Besucherzahlen Richtung Ostern wird das immer sichtbarer."
Verdi sieht Regelung kritisch
Die Gewerkschaft Verdi Nord hingegen sieht die Regelung kritisch. Man sei der Meinung, dass die Regelung zu weit gehe, sagte der Fachbereichsleiter Handel, Bert Stach, der dpa. Die Gewerkschaft mahne eine Nachbesserung an. Unter anderem habe ein Evaluierung, etwa ob tatsächlich zusätzliche Umsätze generiert würden, bisher nicht stattgefunden. Er sehe nicht, dass es zu großen Umsatzzuwächsen komme, sagte Stach.
Vor 2013 durften Geschäfte in einem längeren Zeitraum öffnen
Die derzeitige Bäderregelung gilt seit 2013. Damals einigte sich die Landesregierung mit Kirchen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden nach intensiven Gesprächen erfolgreich über die künftige Ausgestaltung der Verordnung.
Zuvor durften die Geschäfte in einem längeren Zeitraum öffnen. Daran gab es Kritik, unter anderem auch von den Kirchen, die einen Normenkontrollantrag am Oberverwaltungsgericht einreichten.
Die 2013 beschlossene Verordnung wurde mit der Option auf Verlängerung um weitere fünf Jahre versehen. Nach 2018 wurde von dieser Option 2023 zum zweiten Mal Gebrauch gemacht. Aktuell gilt die Verordnung bis zum 13. Dezember 2028.