Nicht alle Weihnachtsbäume in Hessen sind längst verbrannt, gehäckselt oder anderweitig entsorgt worden – einige sollen weiter wachsen. Allerdings gelten hierfür strenge Vorschriften.
Unter dem Motto "Unser Weihnachtsbaum lebt weiter" bietet die Stadt Oestrich-Winkel im Rheingau gemeinsam mit dem Landesbetrieb HessenForst an diesem Freitagnachmittag (16.1.) erneut die Möglichkeit, Christbäumchen mit Wurzelballen wieder einzupflanzen.
Pflanzaktion "An der Kniebrech"
"Wichtig: Ein Spaten ist selbst mitzubringen. Der Baum sollte seit Kauf regelmäßig gegossen worden und noch frisch sein, damit er gute Chancen hat, anzuwachsen", teilt die Kleinstadt am Rhein mit. Die Pflanzaktion finde in der städtischen Weihnachtsbaum-Kultur "An der Kniebrech" statt.
"Sobald die Bäume in einigen Jahren ein gutes Stück weitergewachsen sind, werden sie dann im Stadtgebiet von Oestrich-Winkel zum zweiten Mal zum Weihnachtsbaum", heißt es weiter.
Gestutzte Wurzeln?
Laut dem Sprecher von HessenForst in Kassel, Moritz Frey, ist die Aktion des Rheingau-Städtchens landesweit eine Ausnahme. Eher komme ein Einpflanzen von Weihnachtsbäumen mit Wurzelballen im eigenen Garten infrage. Denn die womöglich gestutzten Wurzeln dieser Bäumchen ermöglichten kaum die Bildung eines "stabilen Waldes".
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Die Aktion in Oestrich-Winkel ist laut Frey möglich, weil es sich um städtischen Grund handele. Eine Wiederanpflanzung von Weihnachtsbäumen mitten im Wald dagegen verstieße gegen das deutsche Forstvermehrungsgutgesetz - fremde Baumarten könnten das heimische Ökosystem stören.
Wenig bekanntes Gesetz soll Waldqualität sichern
Dieses wenig bekannte Gesetz soll für Wälder eine hohe Qualität, ausreichende genetische Vielfalt, genug Stabilität und die Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Umweltbedingungen gewährleisten - mit der Beschränkung auf geprüftes und geeignetes Saat- und Pflanzgut.