Erwachsene Männer verabreden sich auf einer Datingplattform mit vermeintlichen Mädchen und jungen Frauen. Doch statt Sex erwarten sie beim Date Drohungen, Schläge und Geldforderungen. Sie sind Opfer einer Männerbande geworden, die sie mit Fake-Profilen in die Falle gelockt haben. Nun hat das Frankfurter Landgericht ein Mitglied dieser Bande unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
"Sie sind ein stinknormaler Straftäter und kein Wohltäter", sagte der Vorsitzende Richter zu dem 23-Jährigen. Dieser hatte in dem Prozess anfangs angegeben, er habe mit dem sogenannten "Pedo-Hunting" gegen Pädophile vorgehen und einen Teil der Beute an wohltätige Zwecke spenden wollen. Laut Urteil hatte der Obdachlose das "Pedo-Hunting" jedoch als Deckmangel genutzt, um die Männer auszurauben. Er habe damit gerechnet, dass diese wegen der peinlichen Situation nicht zur Polizei gehen würden.
Date mit 13-Jähriger
"Wir haben auch keine Sympathien mit den Opfern", stellte der Richter klar. Es handelt sich dabei um sechs Männer im mittleren bis fortgeschrittenen Alter, zwei von ihnen verabredeten sich mit minderjährigen Mädchen. So war ein 61-Jähriger auf ein Fake-Profil hereingefallen, das der nun verurteilte Mann von einer angeblich 13-jährigen "Jana" erstellt hatte. Er verabredete sich im Januar 2025 in Frankfurt mit ihr, dort wurde er von vier Männern umstellt, die unter anderem drohten, den Chat zu veröffentlichen und ihm den Kopf abzureißen. Etwa eineinhalb Stunden war er in der Gewalt der Bande, bevor er sich retten konnte. Später erhielt er noch bedrohliche Anrufe.
Bei den weiteren Opfern in den kommenden Monaten ging die Bande nach einem ähnlichen Muster vor. Dabei wurde einem Mann etwa eine Pistole an den Kopf gehalten. Ein weiteres Opfer konnte sich vor den Männern in einen See flüchten. In einigen der Fälle erbeutete die Bande mehrere hundert Euro.
Nicht rechtskräftig
Im Sommer 2025 wurde der 23-Jährige festgenommen, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Urteilsverkündung galten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen, da ein Besucher bei einem vorherigen Verhandlungstag verbotenerweise im Gericht gefilmt und die Aufnahmen ins Internet gestellt hatte. Dort war zugunsten des verurteilten Straftäters zu Geldspenden aufgerufen worden.