Prozess Babyleiche in Gefriertruhe – Gericht verurteilt Mutter

Weil sie ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einer Gefriertruhe versteckt hatte, ist eine Mutter vom Landgericht Fulda sc
Weil sie ihr Neugeborenes getötet und die Leiche in einer Gefriertruhe versteckt hatte, ist eine Mutter vom Landgericht Fulda schuldig gesprochen worden. Foto
© Michael Bauer/dpa
Mit einem Schuldspruch für die Mutter endet der erschütternde Prozess um den Fall eines getöteten Babys. Das Gericht in Fulda blieb im Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Es ist ein Fall, der selbst erfahrene Ermittler erschüttert hat: Eine 35-jährige Frau aus Osthessen tötete nach Überzeugung des Landgerichts Fulda ihr neugeborenes Kind und versteckte den kleinen Körper anschließend in einer Tiefkühltruhe, um die Tat zu vertuschen. Das Gericht verurteilte die Mutter zu sechs Jahren Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags eine zwölfjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert, weil der Angeklagten weder Totschlag noch fahrlässige Tötung habe nachgewiesen werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geburt in öffentlicher Toilette

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Polin ihr Kind im Juli oder August 2022 nach der Geburt in einer öffentlichen Toilette im osthessischen Bad Hersfeld tötete. Ob die fünf Brüche am Schädel des Babys durch einen Schlag mit einem stumpfen Gegenstand oder durch das Schleudern des Kopfes gegen eine Fläche oder durch einen massiven Tritt verursacht wurden, ließ sich nach Ansicht der Kammer nicht mehr klären. Die Leiche des Babys, die in einer mit einem Tuch umwickelten Einkaufstüte lag, war im Februar 2025 von Nachbarn in der Gefriertruhe entdeckt worden.

Gericht blieb im Strafmaß unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Der Aussage der Mutter, das Kind sei "vielleicht irgendwo angestoßen, als es rauskam", schenkte das Gericht keinen Glauben. Die Schwere der Kopfverletzung hätte nach Angaben eines Sachverständigen nur ein Sturz aus mindestens drei Meter Höhe erklären können, was in der Toilettenanlage aber unmöglich gewesen sei. Von einer geplanten Tötung gingen die Richter aber nicht aus. Die Verurteilte war nach Ansicht der Kammer voll schuldfähig.

Das Gericht blieb im Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und ging von einem "minderschweren Fall" aus. Dabei würdigte es unter anderem "die psychische Ausnahmesituation einer Mutter nach der Geburt" und ihre schwierige familiäre Situation, wie der Vorsitzende Richter Jörg Weddig erklärte. 

Gregor Peter Schmitz mit den Buchstaben GPS

Wollen Sie nichts mehr vom stern verpassen?

Persönlich, kompetent und unterhaltsam: Chefredakteur Gregor Peter Schmitz sendet Ihnen jeden Mittwoch in einem kostenlosen Newsletter die wichtigsten Inhalte aus der stern-Redaktion und ordnet ein, worüber Deutschland spricht. Hier geht es zur Registrierung.

Die Angeklagte hat mit ihrem damaligen Lebensgefährten zwei Kinder. Er wollte laut Urteilsbegründung keine Kinder mehr und sich zum Tatzeitpunkt bereits seit geraumer Zeit von der Frau trennen. Die Schwangerschaft hatte sie ihrem Umfeld verheimlicht. Sie trank demnach oft Alkohol, arbeitete nachts und kümmerte sich tagsüber um den Haushalt und die beiden Kinder, ohne dass sie von ihrem Lebensgefährten große Unterstützung erhielt, wie es in der Urteilsbegründung weiter hieß. 

Babyleiche wurde von Bekannten entdeckt

Die Angeklagte bestritt, ihr Baby absichtlich getötet zu haben. Dabei kam es jedoch zu Unstimmigkeiten in ihren Angaben. Vor der Haftrichterin hatte sie erklärt, sie sei allein und betrunken gewesen, als sie im Juli 2024 die Wehen bekommen und das Kind im Keller ihres damaligen Wohnhauses in Heringen (Kreis Hersfeld-Rotenburg) zur Welt gebracht habe. Sie sei nach der Geburt auf dem rutschigen Boden ausgerutscht, mit dem Kind auf dem Arm gestürzt und habe danach bemerkt, dass es nicht mehr atmete.

Widersprüchliche Angaben der Angeklagten

Vor Gericht änderte sie allerdings die Aussage. Sie habe das Kind bereits im Sommer 2022 zur Welt gebracht, und zwar nicht im Keller ihres Hauses, sondern in einer öffentlichen Toilette in Bad Hersfeld, sagte sie in der Hauptverhandlung. Nach der Geburt habe sie die Nabelschnur selbst durchgeschnitten und später bemerkt, dass das Baby tot sei. Eine Erklärung für die schweren Verletzungen, die bei der Autopsie des toten Mädchens festgestellt wurden, hatte sie nicht. Sie habe die Leiche in der Kühltruhe versteckt, weil sie ihr Baby nicht einfach habe "entsorgen" wollen.

Sie habe das Kind wirklich nicht getötet, hatte die Mutter in ihrem Schlusswort beteuert. Das Gericht glaubte ihr nicht. "Sie haben schwere Schuld auf sich geladen", sagte Richter Weddig ihr zum Abschluss. "Setzen Sie sich in der Haft mit der Tat auseinander."

dpa