Schülerin erwürgt Mord an 14-Jähriger: Nach Urteil erneut Revision eingelegt

In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht Kassel ist der Angeklagte deutlich härter bestraft worden. (Archivbild) Foto: Swe
In einem zweiten Verfahren vor dem Landgericht Kassel ist der Angeklagte deutlich härter bestraft worden. (Archivbild) Foto
© Swen Pförtner/dpa
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Bekannte einer Jugendlichen geht gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vor. Nun geht der Fall zum zweiten Mal zur Prüfung an den Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich erneut mit dem Fall einer im Herbst 2023 getöteten 14-Jährigen aus Bad Emstal (Landkreis Kassel) befassen. Nachdem das Landgericht Kassel in einem zweiten Verfahren einen inzwischen 23 Jahre alten Freund der Schülerin unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hat, legte die Verteidigung abermals Revision ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Kassel mitteilte. 

Der 23-Jährige war bereits Ende Mai 2024 wegen der Tat zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsangehörige seine Bekannte erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. 

Der zum Tatzeitpunkt 20-Jährige hatte in dem Verfahren gestanden, die Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Foto- und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten habe er sie nicht wollen. 

Lebenslange Haftstrafe in zweitem Verfahren

Gegen das Urteil hatten damals sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision eingelegt. Im August 2025 hob der BGH es teilweise auf. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte. Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. Der BGH sah darin "durchgreifende Rechtsfehler" und verwies den Fall zurück an das Kasseler Landgericht.

Dieses musste daraufhin in einem zweiten Verfahren entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Richter wandten schließlich Erwachsenenstrafrecht an und verurteilten den 23-Jährigen kürzlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßt werden soll. Das Gericht ordnete zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Das Urteil wird vorläufig nicht rechtskräftig. Der BGH muss nun entscheiden, ob es zu einem weiteren Prozess kommt.

dpa