Weil sie zusammen mit einem Kollegen Geld eines Verstorbenen an sich genommen hat, ist eine Polizeibeamtin zu einer Geldstrafe von 7.800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Darmstadt sprach sie der Hehlerei und Unterschlagung schuldig. Die Beamten hatten im November 2022 in Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) in der Wohnung eines Mannes ermittelt.
Kollege belastet Angeklagte
Der schon verurteilte 55 Jahre alte Kollege hatte bereits gestanden, Geld aus dem Portemonnaie des toten Bewohners genommen zu haben. Er erklärte, er habe der 54 Jahre alten Angeklagten etwas von dem Geld abgegeben. Eine Videokamera hatte aber nur seine Tat aufgezeichnet. Wie sich später zeigte, war der Bewohner eines natürlichen Todes gestorben.
Aus Sicht des Gerichts hatte der 55-Jährige die Angeklagte glaubwürdig belastet. Dass er ihr Geld gegeben habe, war seine Antwort in einem Verhör auf die Frage, ob er noch weiteres sagen wolle. Das Amtsgericht ging im Urteil davon aus, dass der Polizist damals glaubte, dass es auch davon ein Video gäbe.
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Sichtweise der Staatsanwaltschaft, die auf 60 Tagessätze à 130 Euro plädiert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.