Nach Ansicht einer Bürgerinitiative gefährdet der Neubau des Riedbergtunnels die Käferart Heldbock. Mit einem Eilantrag scheiterte sie allerdings nun vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Konkret richtete sich der Antrag gegen den Vollzug des Planänderungsbeschlusses für den Neubau der A66. Nach Ansicht der Bürgerinitiative ist die naturschutzrechtliche Ausnahmeregelung darin rechtswidrig. Bei der Fällung von Brutbäumen würden Käfer getötet werden.
Bau des Tunnels im öffentlichen Interesse
Tötungen könnten nicht ausgeschlossen werden, schrieb das Gericht. Aber es gebe genügend andere geeignete Bäume für den Heldbock. Außerdem liege der Bau des Tunnels im öffentlichen Interesse.
Das milliardenteure Großprojekt soll die A66 und A661 verbinden, zwischen denen eine rund zwei Kilometer lange Lücke klafft. Geplant ist dies seit Jahrzehnten. Der Tunnel soll 1,1 Kilometer der fehlenden Autobahnverbindung abdecken.