Versuchter Totschlag Nach Beleidigung: Transsexueller sticht Mann in den Hals

Ein versuchter Totschlag wird im Frankfurter Landgericht verhandelt. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa
Ein versuchter Totschlag wird im Frankfurter Landgericht verhandelt. (Symbolbild) Foto
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Zwei Männer begegnen sich in Bad Homburg, einer von ihnen trägt Frauenkleidung. Als der andere darüber eine Bemerkung macht, soll die Lage eskaliert sein.

Ein Transsexueller soll einem Mann in Bad Homburg nach einer Beleidigung mit einer Schere in den Hals gestochen und ihn so lebensgefährlich verletzt haben. Beim Prozessauftakt im Landgericht Frankfurt gestand der 29-jährige Deutsche die Tat. "Ich wollte ihm Angst machen, die gleiche Angst, die ich so oft verspüre", erklärte er. 

In seiner Erinnerung habe er dem Mann die Rettungsschere nur an den Hals gedrückt. Dann habe er jedoch das Blut bemerkt, die Schere weggeworfen und den "miesen Schnitt" an dem Hals des 52-Jährigen gesehen. Das Opfer musste noch am Tatort an einer Brücke mitten in Bad Homburg (Hochtaunuskreis) reanimiert und schließlich in einer Klinik notoperiert werden. Der Mann überlebte. 

Weinend und aufgewühlt

Der transsexuelle Angeklagte berichtete im Frankfurter Landgericht, täglich beleidigt oder angegriffen zu werden, sobald er in Frauenkleidern unterwegs sei. Auch an dem Tattag im Februar 2025 trug er demnach Frauenkleidung. Er kam gerade von einer Psychotherapeutin, die es ablehnte, ein sogenanntes Indikationsschreiben für die von ihm gewünschte Hormontherapie zu verfassen. "Ich fühlte mich entmündigt", erinnerte sich der damalige Student. Weinend und aufgewühlt sei er aus der Praxis gelaufen.

Auf dem Weg zum Bahnhof traf er auf die Gruppe, zu der auch der 52-Jährige gehörte. Dieser rief laut der Aussage des Angeklagten "Ist das eine Transe oder eine Schwuchtel?" Im Vergleich zu den ansonsten üblichen Beleidigungen sei das eigentlich harmlos, meinte der wegen versuchten Totschlags angeklagte Mann im Gericht. Normalerweise würde er in solchen Fällen höchstens eine Beleidigung entgegnen und weitergehen. An diesem Tag habe der Satz jedoch hundertprozentig seinen wunden Punkt getroffen. Zu der Tat meinte er: "So kenne ich mich nicht."

Urteil im Dezember?

Der Mann war noch am Tatort festgenommen worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Nach der bisherigen Planung will die Schwurgerichtskammer Mitte Dezember ihr Urteil verkünden.

dpa