Ermittlungen
Tötungsdelikt im September - zwei Männer in U-Haft

Der Fund eines toten Mannes in Neubrandenburg gibt Ermittlern noch Fragen auf. Nun gibt es aber drei Tatverdächtige. (Symbolbild
Der Fund eines toten Mannes in Neubrandenburg gibt Ermittlern noch Fragen auf. Nun gibt es aber drei Tatverdächtige. (Symbolbild) Foto
© Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Nach dem Tod eines 54-Jährigen in Neubrandenburg im vergangenen September gingen Ermittler schnell von einer Straftat aus. Inzwischen gibt es drei Verdächtige. Zwei sind in U-Haft.

Nach dem Fund eines toten Mannes in einer Neubrandenburger Wohnung vergangenen September haben die Ermittler drei Tatverdächtige identifiziert. Gegen zwei von ihnen habe die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg Haftbefehlsanträge wegen des dringenden Tatverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gestellt, teilte die Behörde in einer gemeinsamen Mitteilung mit der Polizei mit. Die 27 und 30 Jahre alten Deutschen seien in Untersuchungshaft gekommen.

Die Polizei hatte am 10. September über den Fund eines 54-Jährigen im Ortsteil Weitin informiert. Wegen der Art und Schwere der Verletzungen sei eine Fremdeinwirkung nicht auszuschließen, hieß es damals.

Demnach war der Polizei über die Rettungsleitstelle des Landkreises eine schwer verletzte Person gemeldet worden. Beamte hätten den Mann leblos am Boden liegend gefunden. Ein Notarzt konnte demnach nur den Tod feststellen. Beamte hätten noch vor Ort Zeugen vernommen. 

Vieles noch unklar

Wie Staatsanwaltschaft und Polizei nun mitteilten, gab es mutmaßlich zuvor einen Streit, der Anlass dafür gewesen sei, dass die drei Männer den 54-Jährigen aufgesucht haben und körperlich verletzen wollten.

"Was sich genau in der Nacht zugetragen hat, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen, ebenso die Antwort auf die Frage des jeweiligen Tatbeitrages der drei Beschuldigten."

Die Ermittler haben den Angaben zufolge in den vergangenen Monaten etliche Befragungen durchgeführt, Spuren ausgewertet und Indizien zusammengetragen. Weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsergebnissen seien mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen und die andauernden Ermittlungen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.

dpa