Darf der Strom für das LNG-Terminal auf Rügen weiter über Schiffsgeneratoren erzeugt werden oder ist dafür eine zusätzliche Genehmigung nötig? Das soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die fehlende Landstromanlage des Rügener LNG-Terminals beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Terminalbetreiber Deutsche Regas streitet sich mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern darüber, ob die Stromversorgung der Anlage weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren laufen darf. Die Behörde hält eine Änderungsgenehmigung für notwendig und hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Eigentlich sollte das Terminal schon ab Anfang 2025 per Landstrom versorgt werden. Das Umweltamt gewährte jedoch eine verlängerte Frist bis Ende des Jahres. Laut Deutscher Regas halten die Generatoren die genehmigten Emissionsgrenzwerte ein.