Bauvorhaben können in Mecklenburg-Vorpommern künftig einfacher und schneller umgesetzt werden. Die Fraktionen von SPD, Linke und Grünen stimmten in einer Sitzung des Schweriner Landtags mehrheitlich für eine entsprechende Gesetzesänderung der Landesbauordnung. Alle übrigen Fraktionen enthielten sich.
Unter anderem sollen die Anforderungen an Raumhöhe, Brandschutz, Abstandsflächen und Barrierefreiheit sowie zum Einbau von Aufzügen abgesenkt werden, wie es der nun beschlossenen Reform heißt. Bauen in bereits bestehenden Gebäuden soll unkomplizierter werden, um mehr Wohnraum zu schaffen.
"Wir passen sperrige Vorschriften an, vereinfachen Genehmigungsverfahren und machen Bauen insgesamt unkomplizierter", sagte der baupolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Albrecht, vor der Abstimmung im Landtag.
Aufzugpflicht ab vier Stockwerken
Neue Wohnräume in bestehenden Gebäuden müssen den Angaben zufolge nicht mehr wie bisher mindestens 2,40 Meter hoch sein, sondern nur 2,30 Meter. Wird ein Haus für mehr Wohnraum aufgestockt, werden die Brandschutzvorschriften unter Umständen nicht verschärft. Für kleine Geschäfte im Erdgeschoss genügt künftig ein Fluchtweg statt bisher zwei.
Ab vier Geschossen ist künftig ein Aufzug Pflicht. Der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt hält diese Regelung nicht für notwendig. Wie sinnvoll der Einbau eines Aufzugs sei, hänge auch vom Zweck des Gebäudes ab. "Das Wohnheim eines Sportinternats wird weniger einen Fahrstuhl ab dem dritten Geschoss benötigen als ein Seniorenheim oder auch behindertengerechtes Wohnen", sagte Reinhardt.
In einer öffentlichen Ausschussanhörung hatte der Landesbauverband bereits Kritik geäußert. Die starren Vorgaben bei der Aufzugpflicht könnten unnötige Bau- und Betriebskosten verursachen.
Garage ohne Baugenehmigung
Garagen und Schuppen bis zu einer Fläche von 40 Quadratmeter können mit der Gesetzesänderung künftig ohne Baugenehmigung errichtet werden. Bisher galten kleinere Flächen. Auf Garagen an der Grundstücksgrenze können künftig Solaranlagen mit einer Gesamthöhe von maximal drei Metern aufgebaut werden.
Zudem könnten Neubauten näher an die Grundstücksgrenze heranrücken. So sollen Häuser der Gebäudeklasse 4 – dazu gehören demnach etwa Vier- und Fünfgeschosser – einen Abstand von vier Metern zur Grundstücksgrenze einhalten müssen. Bei Gebäudeklasse 5 – darunter fallen etwa Zehngeschosser – beträgt der Mindestabstand künftig fünf Meter.
Fehlen Regelungen zum Klimaschutz?
Grünen-Fraktionschefin Constanze Oehlrich erklärte: "Unser Baurecht wurde über Jahrzehnte vor allem vom Neubau her gedacht". Stattdessen müsse nachhaltig und flächensparend gebaut werden, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft gehörten ins Zentrum moderner Baupolitik. Brachen, Baulücken und leerstehende Gebäude müssten systematisch identifiziert und aktiviert werden.
Der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte sich im Vorfeld grundsätzlich positiv zu den geplanten Neuerungen geäußert. Allerdings müsse auch ein schonender Umgang mit Boden und ein sparsamer Umgang mit Fläche stärker als bislang in der Landesbauordnung verankert werden. Bauen sollte sich stärker auf die Reduktion von CO₂-Emissionen und nachwachsende Baustoffe fokussieren, hieß es.