Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian steht die Zulassung der Mordanklage noch aus – sollte es dazu kommen, könnte der Prozess am Landgericht Rostock noch vor dem Ende einer Frist Anfang Mai beginnen. Die zuständige Kammer versuche, bis Mitte oder Ende April über die Zulassung zu entscheiden, erläuterte eine Sprecherin des Rostocker Landgerichtes auf Anfrage. Sollte die Kammer die Anklage zulassen, könnten die Ladungsfristen eingehalten werden und der erste Hauptverhandlungstermin noch vor Ablauf der Sechs-Monatsfrist am 6. Mai erfolgen.
Die Sechs-Monatsfrist läuft seit dem Tag der Verhaftung der Tatverdächtigen am 6. November 2025. Sollte die Hauptverhandlung bis zum 6. Mai nicht beginnen, müsse die Akte dem Oberlandesgericht vorgelegt werden, das dann über eine Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden würde. Über die Entscheidung, ob die Anklage vollständig oder geändert zugelassen oder eben nicht zugelassen wird, will das Landgericht entsprechend informieren.
Angeklagte stritt Vorwürfe laut Anwalt ab
Die Staatsanwaltschaft Rostock hatte vorige Woche Anklage wegen Mordes gegen die seit Anfang November 2025 in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige erhoben. Die 29-Jährige stritt nach früherer Aussage ihres Anwalts die Tat als Zeugin ab. Als Beschuldigte äußerte sie sich bislang nicht zur Sache. Eine Haftbeschwerde blieb erfolglos.
Der aus Güstrow stammende achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober 2025. Der Leichnam des Kindes wurde vier Tage später rund 15 Kilometer südlich von Güstrow an einem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt. Die Obduktion ergab, dass Fabian Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.