Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl gegen die Tatverdächtige bestätigt. "Die Beschuldigte bleibt weiter in Haft" sagte der Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft, Harald Nowack, nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin.
Der Termin ging auf einen Antrag des Anwalts der Beschuldigten, Andreas Ohm, zurück. Den Haftgründen lägen nur Indizien zugrunde, hatte er den Antrag begründet. Der Anwalt kündigte an, gegen die Entscheidung beim Landgericht Rostock Beschwerde einzulegen.
"Man hätte es aus meiner Sicht anders vertreten können, wenn nicht sogar vertreten müssen, weil ich nach wie vor überzeugt bin, dass ein dringender Tatverdacht eben nicht gegeben ist", sagte der Anwalt.
1000 Spuren im Fall Fabian
Der Rostocker Staatsanwaltschaft liegen in dem Fall fast 1000 Spuren vor, die ausgewertet müssen. "Wir haben zwar priorisiert", sagte Sprecher Harald Nowack. "Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse." Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. Zu den Ermittlungsergebnissen wollte Nowack vorerst keine Angaben machen.
Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.