Irankrieg
Das rät das Auswärtige Amt den Deutschen im Nahen Osten

Ein weißes Flugzeug aus dem Nahen Osten. Aufschrift Emirates.
Ein Emirates-Flieger hebt ab. Seit Montag starten dem Auswärtigen Amt zufolge trotz des Irankrieges aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder vereinzelt Sonderflüge (Symbolbild)
© VanderWolf-Images / Getty Images
Tausende Reisende sitzen wegen des Irankrieges im Nahen Osten fest. Wie geht es für sie weiter? Das Auswärtige Amt gibt neue Informationen zu Ausreisemöglichkeiten.

„Liebe Landsleute“ – so beginnt die Mail des Auswärtigen Amtes mit neuen Informationen zur Lage in Nahost und zu aktuellen Ausreisemöglichkeiten für deutsche Staatsbürger, die derzeit nicht zurück in die Heimat fliegen können. Tausende Reisende sitzen etwa wegen der Auswirkungen des Irankrieges seit Samstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) fest. 

Die Lage in den VAE entspannt sich aber offenbar langsam. Seit Kriegsbeginn sollten sich die Menschen dort möglichst in Gebäuden aufhalten – diese Warnung ist nun aufgehoben. Die Behörden des Emirats empfehlen stattdessen, dass die Menschen wieder ihrem gewohnten Alltag nachgehen. Diese Informationen gehen aus einer Mail hervor, die das Team der Deutschen Botschaft in Abu Dhabi und des Deutschen Generalkonsulats in Dubai in den frühen Morgenstunden an Bundesbürger in den VAE versandte. 

Auswärtiges Amt hilft Deutschen, die wegen des Irankrieges festsitzen

Eine Entwarnung ist das nicht: Noch immer beschießt der Iran die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Abwehr der Raketen funktioniere nach Angaben der emiratischen Behörden aber zuverlässig, teilt das Auswärtige Amt in seiner Mail mit. Das größte Risiko für Menschen seien derzeit herabstürzende Trümmerteile zerstörter Drohnen.

Bereits seit Montag starten wieder vereinzelt Sonderflüge von Abu Dhabi, Dubai und Schardscha – einige davon mit dem Ziel Deutschland. Die Passagiere seien hierfür von den Airlines direkt kontaktiert worden. Die Bundesregierung kündigte zudem an, am Mittwoch ihre Rückholaktion für Kinder, Kranke und Schwangere unter den in Nahost gestrandeten Deutschen zu starten. „Das Auswärtige Amt arbeitet in Kontakt mit der emiratischen Regierung daran, weitere direkte Ausreisemöglichkeiten aus VAE für deutsche Staatsangehörige zu schaffen“, heißt es. Bis dahin empfiehlt das Amt Reisenden oder Expats, die die VAE verlassen möchten, andere Möglichkeiten.

Ausreise aus dem Nahen Osten über den Oman und Saudi-Arabien

Die Ausreise über die Nachbarländer Oman und Saudi-Arabien sei weiterhin möglich, teilt das Auswärtige Amt mit. Die Lufträume über diesen Ländern seien geöffnet. Die Flüge vom Internationalen Flughafen Maskat in Oman und vom Internationalen Flughafen in Riad fänden größtenteils wie geplant statt. Ausreisende müssten jedoch mit längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen rechnen.

Krisenvorsorgeliste und weitere Informationen

  • Reisende in der Region sollten sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand des Auswärtigen Amtes eintragen und die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS freischalten.

  • Wer individuell in den Oman oder nach Saudi-Arabien ausreist, soll unbedingt den Standort in der Krisenvorsorgeliste Elefand aktualisieren. Nur so kann das Auswärtige Amt mit Hinweisen zur Ausreise unterstützen.

  • Das Auswärtige Amt ist über eine Sondertelefonnummer erreichbar: +49 305000 87777.

  • Auf seiner Website hat das Auswärtige Amt wichtige Fragen und Informationen zur Lage in Nahost zusammengefasst.

Für den Oman gilt zwar ebenfalls eine Reisewarnung aufgrund der kritischen Situation im Nahen Osten, das ist aber für Menschen, die sich ohnehin bereits in der Region aufhalten und lediglich heimfliegen wollen, vermutlich nicht relevant. Folgende Grenzübergänge seien durchgehend geöffnet, so das Auswärtige Amt: Hatta / Al Wajajah (aus Dubai kommend), Mezyad / Hafeet (aus Abu Dhabi kommend) und Khatmat Malaha (aus dem Emirat Fujairah kommend). 

Europäer können derzeit problemlos einreisen. An der Grenze erhalten sie "Visa on Arrival" – kostenlos und für 14 Tage gültig.

Allerdings ist der Grenzübertritt nicht zu Fuß, sondern nur in einem Fahrzeug erlaubt. Wer im Mietwagen unterwegs ist, muss eine Bescheinigung der Mietwagenfirma und eine Zusatzversicherung für den Oman vorweisen können. Alternativ können Reisende auf der emiratischen Seite ein Taxi anmieten, was allerdings teuer werden kann: Dem Auswärtigen Amt zufolge verlangen Taxis aktuell teilweise 200 US-Dollar (ca. 172 Euro) für die nur etwa drei Kilometer lange Grenzüberfahrt.

Eine zweite Möglichkeit ist der Bus: Derzeit bestehe eine Busanbindung von Dubai nach Maskat, schreibt das Auswärtige Amt. Tickets seien bei den Anbietern Al Khanjry Transport (ab Abu Hail) und Mwasalat RTA erhältlich und kosteten etwa 100 bis 110 AED (ca. 26 Euro). 

Einreiseinformationen für Saudi-Arabien

Wer sich für den Weg über Saudi-Arabien entscheidet, sollte beachten: Auch für dieses Land gilt derzeit eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Der Grenzübergang Al Batha sei durchgehend geöffnet. Reisende könnten auch hier "Visa on Arrival" erhalten, die etwa 90 Euro kosten. Das Auswärtige Amt empfiehlt dennoch, bereits vor der Reise zur Grenze ein elektronisches Visum zu beantragen und erst loszufahren, wenn dieses bestätigt sei. Die Reisedokumente müssten zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Außerdem müssten Reisende eine Zieladresse in Saudi-Arabien angeben – das könne beispielsweise ein Hotel sein. Wichtig: Die Grenzbeamten prüfen die entsprechende Hotelbuchung an der Grenze.

Die Weiterfahrt innerhalb Saudi-Arabiens kann sich als schwierig erweisen. So warnt das Auswärtige Amt: „Klären Sie unbedingt vor einer Reise an die Landgrenze selbstständig, dass Sie auf der saudi-arabischen Seite bis zur nächsten Stadt oder zum nächsten Flughafen transportiert werden. Es gibt auf saudi-arabischer Seite keine größere Infrastruktur, mit der man eine kurzfristige Organisation des Weitertransports in Eigenregie gewährleisten kann.“

Für Personen, die bereits einen Flug gebucht hatten, seien weiterhin die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften verantwortlich, so das Auswärtige Amt. Rückfragen sollten Betroffene deshalb an den jeweiligen Reiseveranstalter beziehungsweise an die Fluggesellschaft richten.

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