Der Patientenmörder Niels Högel muss mindestens 28 Jahre in Haft bleiben. Das hat das Landgericht Oldenburg am vergangenen Dienstag geurteilt, wie es jetzt mitteilte. Die besondere Schwere der Schuld gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren hinter Gittern. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle eingelegt werden.
Das Landgericht Oldenburg hatte Högel 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seinen Opfern in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht.
So begründet das Gericht die Entscheidung
Das Gericht lehnte es den Angaben nach ab, dass Högels Strafe nach 15 Jahren im Gefängnis zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist bei lebenslangen Freiheitsstrafen üblicherweise nur möglich, wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Högel, der bereits seit 2009 wegen anderer Urteile in dem Fall in Haft sitzt, hatte beantragt, die Mindestzeit zu bestimmen, die er in Haft verbringen muss. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin 28 Jahre gefordert - so wie es das Gericht nun auch entschieden hat.
Das Gericht begründete seine Entscheidung neben den Taten auch mit der Persönlichkeit und Entwicklung Högels seit der Verurteilung, wie es in einer Mitteilung hieß. Besonders erschwerend für den ehemaligen Pfleger sei die Zahl der Taten gewertet worden, sowie dass die meisten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen durchgeführt wurden. Auch dass Högels Taten das Vertrauen in medizinische Einrichtungen erschüttert haben, sei berücksichtigt worden.
Auch noch längere Haft möglich
Ob Högel tatsächlich nach 28 Jahren, also 2037 freikommt, muss noch entschieden werden. Auch eine längere Haftunterbringung sei möglich. Vor einer möglichen Haftentlassung werde durch ein psychiatrisches Gutachten geprüft, ob der Verurteilte weiterhin gefährlich ist.