Uelzen Tod in der Gefängniszelle – Ermittlungen gegen Ärztin

Ein Mann ist in seiner Gefängniszelle der JVA Uelzen gestorben. (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Ein Mann ist in seiner Gefängniszelle der JVA Uelzen gestorben. (Symbolbild) Foto
© Julian Stratenschulte/dpa
Ein Gefangener stirbt in seiner Zelle an Nierenversagen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Was ist über die Hintergründe des tragischen Falls bekannt?

Nach dem Tod eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Uelzen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Anstaltsärztin wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. "Darüber hinaus wird ein mögliches Verschulden aller mit dem verstorbenen Häftling befassten Personen geprüft", teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lüneburg auf dpa-Nachfrage mit. Derzeit gebe es allerdings keinen Anfangsverdacht gegen eine weitere im Gefängnis arbeitende Person. Über die Ermittlungen hatten zunächst verschiedene Medien berichtet. 

Der Gefangene wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 2025 reglos in seiner Zelle gefunden. Rettungsdienst und Notarzt konnten ihm nicht mehr helfen. Die Obduktion des Leichnams ergab, dass der Mann an einem akuten Nierenversagen starb. Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, zudem erstatteten Angehörige des Mannes Strafanzeige gegen die Anstaltsärztin.

Der Häftling sollte eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Uelzen verbüßen - wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" war der 32-Jährige drogenabhängig und schwer krank.

Seine Vorerkrankungen waren bekannt

Dass der Mann gesundheitliche Probleme hatte, war bei seiner Inhaftierung bekannt, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitteilte. Details nannte sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Demnach wurde der Mann wegen seiner Vorerkrankungen in einer dauerhaft videoüberwachten Zelle untergebracht. Medizinische Hilfe lehnte er der Sprecherin zufolge ab. "Eine Behandlung gegen den erklärten Willen einer Person ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig", erklärte sie. 

Ob der Mann haftfähig war, soll nun ein Gutachten klären, dass die Staatsanwaltschaft bei einem unabhängigen Arzt in Auftrag gibt.

dpa