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OVG will nicht mehr über Höcke-Rede in Dortmund entscheiden

Das Oberverwaltungsgericht will nicht mehr über den Eilantrag zu einer AfD-Veranstaltung in Dortmund entscheiden. (Archivbild) F
Das Oberverwaltungsgericht will nicht mehr über den Eilantrag zu einer AfD-Veranstaltung in Dortmund entscheiden. (Archivbild) Foto
© Guido Kirchner/dpa
Die Stadt Dortmund will weiter vor Gericht gegen eine AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke kämpfen. Doch das Gericht winkt ab - und will keine Entscheidung mehr rechtzeitig vor der Veranstaltung treffen.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) will sich am Wochenende nicht mehr mit dem Eilantrag zu der umstrittenen AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke am Sonntag beschäftigen. "Eine Beschwerde wird am OVG am Wochenende nicht bearbeitet, wenn die Anwälte sie nicht am Freitag bis 15.00 Uhr ankündigen", bekräftigte eine Sprecherin. Das sei im Streit um die AfD-Veranstaltung nicht geschehen. "Am OVG gibt es keinen Eildienst. Dieses Vorgehen ist jahrelang etablierte Praxis."

Die Stadt Dortmund hatte am Freitag versucht, den Neujahrsempfang der AfD-Fraktion mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke im Rathaus zu verbieten. Dagegen war die AfD vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen - und hatte im Eilverfahren Recht bekommen. Die Stadt müsse der AfD die Bürgerhalle im Rathaus zur Verfügung stellen, entschied die Kammer.

Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) kündigte daraufhin an, in die nächste Instanz zu ziehen, also vor das Oberverwaltungsgericht in Münster. Grundsätzlich steht der Stadt diese Möglichkeit offen - denn der Beschluss aus erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig.

Auch Eilverfahren nur während der Geschäftszeiten

Am OVG gilt jedoch die Regel, dass auch Eilverfahren nur während der regulären Geschäftszeiten bearbeitet werden - es sei denn, die Anwälte kündigen dem Gericht rechtzeitig an, dass ein Rechtsschutzgesuch am Wochenende gestellt werden könnte. So beschreibt das Gericht sein Verfahren auch auf der Homepage.

Bis zum Ende der regulären Geschäftszeiten am Freitag um 15.00 Uhr sei eine solche Mitteilung in Bezug auf den AfD-Neujahrsempfang nicht eingegangen, sagte die Sprecherin. Somit werde es keine Entscheidung des OVG vor der Veranstaltung am Sonntagabend geben.

dpa