Die Stadt Dortmund ist vor Gericht vorläufig mit dem Versuch gescheitert, eine Veranstaltung mit dem Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke im Rathaus zu verbieten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einem Eilantrag der AfD stattgegeben - und ein Verbot der Stadt für den AfD-Neujahresempfang im Rathaus kurzfristig gekippt, wie das Gericht mitteilte. Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) will nun in die nächste Instanz ziehen. Allerdings hat die Stadt dafür möglicherweise eine entscheidende Frist verpasst.
Die AfD-Ratsfraktion hat für Sonntagabend 280 Gäste zu ihrem Neujahrsempfang eingeladen. Höcke soll bei der Veranstaltung in der Bürgerhalle des Rathauses als Redner auftreten. Ein Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und zahlreichen Initiativen hat zu einer Gegendemonstration vor dem Rathaus aufgerufen, zu der die Veranstalter mindestens 600 Teilnehmer erwarten.
Oberbürgermeister Kalouti hatte am Freitag noch versucht, die Veranstaltung im Rathaus zu verhindern, indem er sie "für nicht zulässig" erklärte. Seine Argumentation: Mit der "Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben." Höcke gebe dem Empfang vielmehr den Charakter einer Parteiveranstaltung. "Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen", argumentierte der Rathauschef.
Richter widersprechen dem Oberbürgermeister
Dagegen zog die AfD vor Gericht - mit Erfolg. Denn die Richter der 15. Kammer am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen widersprachen Kaloutis Argumentation ausdrücklich. Auch andere Fraktionen im Dortmunder Rat hätten für ihre Veranstaltungen mit Gastrednern das Rathaus nutzen können. Die Stadt müsse die AfD deshalb gleichbehandeln, argumentierten die Richter.
Die AfD begrüßte das Urteil. "Der Demokratie wurde auf die Sprünge geholfen", sagte AfD-Fraktionschef Heiner Garbe.
Stadt will in die nächste Instanz gehen
Doch Kalouti möchte nicht klein beigeben. Der Rathauschef habe entschieden, Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster einzulegen. "Wir lassen nichts unversucht", sagte ein Stadtsprecher. Doch dafür hat die Stadt womöglich eine wichtige Frist verpasst.
Eine Gerichtssprecherin hatte erklärt, das OVG werde über eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil aus Gelsenkirchen nicht mehr vor der Veranstaltung am Sonntagabend entscheiden. Für eine OVG-Entscheidung noch am Wochenende wäre demnach eine frühzeitige Ankündigung der Anwälte beim OVG in Münster nötig gewesen. Eine solche Ankündigung sei aber bis zum Ablauf der Frist am Freitagnachmittag nicht eingegangen, hatte die Sprecherin erklärt.
Höcke will auch Hermannsdenkmal besuchen
Höcke will am Sonntagnachmittag außerdem das Hermannsdenkmal im Teutoburger Wald besuchen. Die Polizei bestätigte, dass sie rund um den Besuch in Detmold im Einsatz ist. Gegendemonstrationen seien am Hermannsdenkmal zunächst nicht angemeldet worden. Das Standbild des Cheruskerfürsten Arminius (Hermann), der die Römer im Jahr 9 nach Christus besiegte, gilt als eines der wichtigsten Nationaldenkmäler der Deutschen.
Der Thüringer AfD-Chef ist zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole rechtskräftig verurteilt worden. In Thüringen wird die AfD vom dortigen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.