AfD
Streit um Höcke-Rede: Stadt hätte auch am OVG verloren

Auch vor dem Oberverwaltungsgericht hätte die Stadt Dortmund eine Niederlage im Streit um die Rede des Thüringer AfD-Landeschefs
Auch vor dem Oberverwaltungsgericht hätte die Stadt Dortmund eine Niederlage im Streit um die Rede des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke im Rathaus erlitten. (Archivbild) Foto
© Guido Kirchner/dpa
Die Stadt Dortmund hat versucht, eine Rede des AfD-Politikers Björn Höcke zu verhindern. Sie kam juristisch aber zu spät – und hätte ohnehin keine Chance gehabt, wie sich im Nachhinein zeigt.

Die Stadt Dortmund hätte mit ihrem Verbot einer AfD-Veranstaltung mit Björn Höcke im Rathaus auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster keinen Erfolg gehabt. Das geht aus dem Beschluss der Kammer hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zwar hat das OVG als höchste Instanz in dem Eilverfahren gar nicht mehr in der Sache entschieden – die strittige Rede von Höcke wurde ja bereits am vergangenen Sonntag gehalten. Allerdings hat das Gericht der Stadt Dortmund die Kosten für das Verfahren auferlegt. Zur Begründung schrieb der Senat, dass die Stadt "mit ihrer Beschwerde unterlegen wäre", selbst wenn sie sich rechtzeitig an das Oberverwaltungsgericht gewandt hätte.

Oberbürgermeister Kalouti wollte Höcke-Rede verhindern

Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) hatte versucht, den Neujahrsempfang der AfD-Fraktion mit dem Thüringer AfD-Landeschef Höcke als Redner im Rathaus zu verbieten. Gegen die Entscheidung des Rathauschefs war die AfD vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen – und hatte im Eilverfahren Recht bekommen.

Kalouti war daraufhin vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen. Allerdings hatte die Stadt eine mögliche Beschwerde in dem Rechtsstreit nicht wie vom OVG gefordert bis Freitagnachmittag um 15.00 Uhr telefonisch angekündigt. Das Gericht war deshalb schon im Wochenende und die Beschwerde blieb zunächst unerledigt im Faxgerät liegen.

Die AfD konnte ihren Empfang am Sonntag wie geplant im Rathaus veranstalten. Rund 3.300 Demonstranten protestierten dagegen auf dem Friedensplatz vor dem Gebäude.

Auch Eilverfahren nur während der Geschäftszeiten

Am OVG gilt die Regel, dass auch Eilverfahren nur während der regulären Geschäftszeiten bearbeitet werden – es sei denn, die Anwälte kündigen dem Gericht rechtzeitig an, dass ein Rechtsschutzgesuch am Wochenende gestellt werden könnte. So beschreibt das Gericht sein Verfahren auch auf der Homepage.

"Die bestehende Regelung hat sich seit Jahren bewährt", betonte eine Sprecherin. "Die Anwälte kennen die Regelung und sie funktioniert in der Praxis." Das OVG hätte im Streit um den Höcke-Auftritt in Dortmund gar nicht einfach von dieser Praxis abrücken dürfen. "Es wäre fehlerhaft, nur angesichts des Einzelfalls von der allgemein bestehenden, langjährig bewährten Regelung abzuweichen", teilte das Gericht mit.

dpa