Zwei Polizistinnen, die ihre Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückließen, sollen nach dem Wunsch ihres Dienstherren ihren Job verlieren. Es sei bereits Ende vergangenen Jahres eine Disziplinarklage gegen die beiden Beamtinnen eingereicht worden, sagte ein Sprecher der Kreispolizeibehörde im Ennepe-Ruhr-Kreis. Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster sei es, dass das Beamtenverhältnis beendet wird. Dies sei die härteste Strafe, die das Beamtenrecht disziplinarisch vorsehe. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.
Anfang Mai 2020 war in Gevelsberg im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Verkehrskontrolle aus dem Ruder gelaufen. Der unter Drogen stehende Autofahrer hatte eine Pistole gezogen und das Feuer auf zwei Verkehrspolizisten eröffnet. Einer der Beamten wurde am Oberbauch getroffen und überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Insgesamt fielen damals in rund 20 Sekunden 21 Schüsse.
Polizeibeamtinnen sprachen von Todesangst
Die Polizistinnen – damals 32 und 37 Jahre alt – waren zufällig auf Streife zu der aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle gestoßen. Statt Warnschüsse abzugeben, sofort Verstärkung zu alarmieren oder ihren Kollegen zu helfen, hatten die beiden Polizistinnen ein vorbeifahrendes Auto angehalten und waren vom Tatort geflüchtet, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Erst später hatten sie die Leitstelle informiert. Die Polizeibeamtinnen waren nach dem Vorfall laut Polizeisprecher zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden.
Im Strafprozess begründeten sie ihr Verhalten mit Todesangst. Das Landgericht Hagen wertete ihr Nicht-Eingreifen mit Urteil im Oktober 2022 allerdings als versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen und verurteilte sie zu je vier Monaten Haft auf Bewährung.
Entscheidung am Verwaltungsgericht steht noch aus
Damit fiel der Schuldspruch in zweiter Instanz milder aus als in der ersten. Das Amtsgericht Schwelm hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verhängt, was in dieser Höhe zwingend den Verlust des Jobs nach sich gezogen hätte. Wegen des milderen Schuldspruchs wird über die berufliche Zukunft der beiden nun die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht Münster entscheiden müssen. Das Gericht sagte am Donnerstag auf Nachfrage, dass es sich generell nicht zu Inhalten aus Disziplinarverfahren äußere.