Der Streit um einen Harnstein zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und einem Bewerber bei der Polizei geht in die nächste Runde. Das Land hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen eingelegt, über den jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entscheiden muss, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht in der ersten Instanz hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bewerbungsverfahren mit dem Bewerber fortgesetzt werden muss.
Ein einzelner Harnstein reicht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen nicht aus, um einen Bewerber vom Polizeidienst auszuschließen. Das Gericht hatte das Land Nordrhein-Westfalen Mitte März deshalb verpflichtet, das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2027 mit dem Mann fortzusetzen. Die vom Landesamt der Polizei angelegten Maßstäbe seien zu streng angelegt gewesen. Bei einem ansonsten gesunden Bewerber müsste es tragfähige Hinweise auf eine mögliche Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze geben, hatten die Richter in Aachen entschieden. Das OVG muss jetzt prüfen, ob es die Sicht aus der Vorinstanz teilt.
Harnsteine sind Ablagerungen in Niere, Harnleiter oder Blase. Als Hauptursachen gelten Flüssigkeitsmangel und Fehlernährung.