Das weitgehende Verbot zur privaten Haltung sehr gefährlicher Gifttiere wie Schlangen, Spinnen und Skorpione in Nordrhein-Westfalen ist unbefristet verlängert worden. Der Landtag stimmte mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD für die Entfristung des ursprünglich bis Ende dieses Jahres geltenden Gesetzes.
Seit Anfang 2021 verbietet das Gifttiergesetz in NRW die Neuanschaffung und Haltung sehr gefährlicher Gifttiere in privaten Haushalten. Dabei gilt ein Bestandsschutz für bisherige Halter, die ihren Tierbestand bis Ende Juni 2021 ordnungsgemäß angemeldet und versichert hatten. Bei dem größten Teil der legal gehaltenen Tiere handelt es sich um Schlangen.
Inzwischen ist die Zahl gefährlicher Schlangen, Spinnen und Skorpione in Privathaushalten landesweit leicht gesunken. Wurden im ersten Halbjahr 2021 noch 4.589 Gifttiere in privaten Beständen registriert, so waren es Anfang Oktober 2025 noch 3.740 Tiere, wie aus einer Bilanz des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung hervorgeht. Damit leben derzeit knapp 850 giftige Tiere weniger in Privathaushalten in NRW als Mitte 2021.
Die Zahl der registrierten privaten Gifttierhalter reduzierte sich im gleichen Zeitraum von 226 auf 169. Zugleich deckten die Behörden 20 illegale Gifttierhaltungen mit insgesamt 250 sehr giftigen Tieren - zumeist Schlangen - auf.
Monokel-Kobra sorgte für Aufregung
Mit dem Gifttiergesetz reagierte das Land auf Vorfälle wie im August 2019 in Herne, als eine entwischte Monokel-Kobra für einen mehrtägigen und aufwendigen Behördeneinsatz sorgte, bei dem ein Mehrfamilienhaus evakuiert werden musste.
Das Risiko, bei einem Biss von sehr giftigen Tieren erheblich verletzt oder sogar getötet zu werden, sei hoch, hatte das zuständige Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium argumentiert. Die private Haltung berge nicht nur Gefahren für die Gifttierhalter, sondern auch für eine Vielzahl weiterer Personen, denn das Wiederauffinden von entwischten Gifttieren sei aufgrund ihrer geringen Größe und hohen Beweglichkeit schwierig.