Die nordrhein-westfälische Justiz muss in diesem Jahr voraussichtlich fast 1,6 Millionen Euro für Entschädigungen berappen. Bis Ende Oktober seien bereits fast 1,3 Millionen Euro gezahlt worden, teilte das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 2024 musste die Justiz rund 1,9 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen.
Wann Zahlungen fällig werden
Entschädigungen werden für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt, etwa für unschuldig inhaftierte Menschen oder für Schäden bei Durchsuchungen, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt erweisen.
Dazu zählen auch Maßnahmen wie etwa Beschlagnahmungen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein vorläufiges Berufsverbot, wenn sich die Gründe später als nicht stichhaltig erweisen.
Anspruch auf Haftentschädigung
Entschädigungen werden nicht nur bei Fehlurteilen gezahlt, die aufgehoben oder abgemildert werden, sondern auch bei Freisprüchen, Einstellungen oder der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens. Wer unschuldig in Haft war, hat Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag.